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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 26.10.2005. Der Bundesrat hat heute dem Bericht zur Stellung der Frauen in der Asylpolitik zugestimmt. Gemäss diesem hat das zuständige Bundesamt für Migration (BFM) in den vergangenen Jahren mit einem Massnahmenkatalog der speziellen Situation der Frauen im Asylverfahren Rechnung getragen. Dieser Prozess wird laufend weiterentwickelt.

Frau Nationalrätin Menétrez-Savary ersuchte in ihrem Postulat vom 12. Dezember 2000 den Bundesrat, einen Bericht über die Stellung der Frauen in der Asylpolitik vorzulegen. Der Bericht solle aufzeigen, ob gestützt auf Art. 3 des Asylgesetzes den frauenspezifischen Fluchtgründen Rechnung getragen wird und Frauen den nötigen Schutz erhalten.

 

Aus dem Bericht geht hervor, dass das Bundesamt für Migration (BFM) mit einem Massnahmenkatalog der speziellen Situation der Frauen im Asylverfahren Rechnung trägt. Die von Frauen geltend gemachten Benachteiligungen werden im Einzelfall geprüft, um eine rechtlich angemessene und den humanitären Grundsätzen verpflichtete Lösung zu finden. Liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling nicht vor, werden im Rahmen der Wegweisung mögliche Wegweisungshindernisse geprüft.

 

Die nach Geschlecht unterteilte Statistik der Entscheidpraxis zeigt, dass in jedem der vergangenen Jahre sowohl die Anerkennungsquote als auch die Zahl der vorläufigen Aufnahmen bei Frauen deutlich höher liegt als bei Männern.

 

Dieses Ergebnis belegt, dass aufgrund der seit 1998 ergriffenen Massnahmen der speziellen Situation der Frauen im Asylverfahren nachhaltig Rechnung getragen wurde.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50