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Abbau von Handelshemmnissen für Seilbahn-Bauteile

Medienmitteilung

Abbau von Handelshemmnissen für Seilbahn-Bauteile

Seilbahnunternehmen können künftig Sicherheitsbauteile und Teilsysteme
einfacher einsetzen, die bereits in einem Mitgliederstaat der EU geprüft
worden sind. Davon sind geringere Kosten für Seilbahnhersteller
und -betreiber zu erwarten. Der Bundesrat hat die Seilbahnverordnung
entsprechend angepasst. Das hohe Sicherheitsniveau der Seilbahnen in der
Schweiz bleibt bestehen.

Die Hersteller und Betreiber von Seilbahnen sind daran interessiert, dass
sie Sicherheitsbauteile und Teilsysteme, die der EG-Seilbahnrichtlinie
entsprechen, auch in der Schweiz einsetzen können. Dabei handelt es sich
beispielsweise um Seile, Laufwerke, Kabinen oder Sessel. Gleiches gilt für
EG-Prüfbescheinigungen, mit denen in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft die Vorschriftskonformität von Sicherheitsbauteilen und
Teilsystemen von Seilbahnen nachgewiesen werden kann. Dem wird mit der
Änderung der Seilbahnverordnung Rechnung getragen.

Seilbahnunternehmen erhalten damit die Möglichkeit, beim Bau, Umbau und bei
der Instandhaltung einer Seilbahn in der Schweiz dieselben
Sicherheitsbauteile und Teilsysteme einzusetzen, welche auch in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verwendet werden. Gleichzeitig
erhalten sie die Möglichkeit, EG-Prüfbescheinigungen im Rahmen der
Erbringung des Sicherheitsnachweises einzusetzen. Beides führt zu einem
Abbau technischer Handelshemmnisse. Auch sind Kosteneinsparungen zu
erwarten, wenn Sicherheitsbauteile und Teilsysteme sowie Prüfbescheinigungen
eingesetzt werden können, welche bereits für den Einsatz in Nachbarländern
vorhanden sind.

Der Bundesrat hat die Seilbahnverordnung in diesem Sinne revidiert. Die
neuen Bestimmungen treten auf den 1. Dezember 2005 in Kraft. Die neue
Regelung führt bezüglich des Sicherheitsniveaus zu keinerlei Änderungen.

Bern, 26. Oktober 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43