Die Höchstzahlen für die Zulassung von Erwerbstätigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten sind für die Kontingentsperiode vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2006 freigegeben worden. Es handelt sich dabei erneut um 4'000 Bewilligungen für erstmalige Jahresaufenthalter und 5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter. Je die Hälfte dieser Kontingente wird nochmals nach dem bisherigen Schlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird durch das Bundesamt für Migration (BFM) den Kantonen nach Bedarf zugeteilt. Dadurch können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen besser berücksichtigt werden.
Verlängerung der
Zusatzkontingente für die neuen EU-Länder
Der Bundesrat hat
ferner die bisherigen Sonderkontingente bis zum Inkrafttreten des Protokolls
über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens verlängert. Dies wird frühestens
anfangs 2006 sein. Für die höchstens 700 Jahres- und 2'500
Kurzaufenthalterkontingente gelten bis dahin die heutigen Bestimmungen. Diese
sehen insbesondere vor, dass die orts- und berufsüblichen Lohn- und
Arbeitsbedingungen sowie der Rekrutierungsvorrang für Inländer zu überprüfen
sind.
Weitere
Auskünfte:
Kurt Rohner,
Arbeitskräfte und Einwanderung, BFM; 031 322 28
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