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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 26.10.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen Niveau belassen. Unverändert bleiben bis zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auch die Kontingente von Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten.

 

Die Höchstzahlen für die Zulassung von Erwerbstätigen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten sind für die Kontingentsperiode vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2006 freigegeben worden. Es handelt sich dabei erneut um 4'000 Bewilligungen für erstmalige Jahresaufenthalter und 5'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter. Je die Hälfte dieser Kontingente wird nochmals nach dem bisherigen Schlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird durch das Bundesamt für Migration (BFM) den Kantonen nach Bedarf zugeteilt. Dadurch können die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen besser berücksichtigt werden.

 

Verlängerung der Zusatzkontingente für die neuen EU-Länder

 

Der Bundesrat hat ferner die bisherigen Sonderkontingente bis zum Inkrafttreten des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens verlängert. Dies wird frühestens anfangs 2006 sein. Für die höchstens 700 Jahres- und 2'500 Kurzaufenthalterkontingente gelten bis dahin die heutigen Bestimmungen. Diese sehen insbesondere vor, dass die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der Rekrutierungsvorrang für Inländer zu überprüfen sind.

 

Weitere Auskünfte:

Kurt Rohner, Arbeitskräfte und Einwanderung, BFM; 031 322 28 88