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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Infos zum Freilandhaltungsverbot unter www.bvet.admin.ch

Infos zum Freilandhaltungsverbot unter www.bvet.admin.ch

Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten,
Gänse, Strausse und Emus - für diese Vogelarten gilt ab heute das
Freilandhaltungsverbot. Zudem müssen die Haltenden sich bis in einer
Woche registriert haben. Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe
allgemein finden sich auf der Website des Bundesamtes für
Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.

Die zahlreichen Anrufe auf der Hotline für Geflügelhaltende beim
Bundesamt für Veterinärwesen zeigen, dass sich die Geflügelhaltenden
intensiv auf das Freilandhaltungsverbot vorbereiten. Um einfache
Lösungen für die Unterbringung der Tiere zu geben und die Regelung
genauer zu erklären, hat das Bundesamt für Veterinärwesen zahlreiche
Informationen auf der Website www.bvet.admin.ch aufgeschaltet. Diese
Informationen erscheinen in den kommenden Tagen auch in
Fachzeitschriften und gelangen über Verbände und Organisationen an die
Geflügelhaltenden.

Die Hotline für Geflügelhaltende beim Bundesamt für Veterinärwesen ist
von Montag bis Freitag, 9-19 Uhr, zu erreichen
unter der Nummer 031 322 22 99.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Franz Geiser Kommunikation 031 323 84 96