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Weko erhebt keine Einwände gegen die Übernahme von drei

Weko erhebt keine Einwände gegen die Übernahme von drei
UBS-Privatbanken sowie vom Asset Manager GAM durch die Julius Bär
Holding AG

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 17. Oktober 2005 der Übernahme
der UBS-Töchter BDL Banco di Lugano, Ehinger & Armand von Ernst,
Ferrier, Lullin & Cie sowie GAM und weiterer Beteiligter durch die
Julius Bär Holding AG zugestimmt.

Die Julius Bär Holding AG erwirbt von der UBS AG das gesamte
Aktienkapital der drei Privatbanken, der GAM und dreier weiterer
Gesellschaften. Damit tritt die UBS Bruchteile ihres Private
Banking-Geschäfts an die Julius Bär Holding AG ab. Im Rahmen der
Transaktion beteiligt sich die UBS AG mit 21,5% am Aktienkapital der
Julius Bär Holding AG.

Die Julius Bär Holding AG wird durch die Übernahme zur dritten Kraft im
schweizerischen Private Banking-Geschäft. Trotzdem bleiben ihre
Marktanteile relativ gering. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass
durch die Übernahme eine marktbeherrschende Stellung begründet oder
verstärkt wird.

Bei ihrem Entscheid hat die Weko zur Kenntnis genommen, dass die UBS
keine Kontrollübernahme über die Julius Bär Holding AG beabsichtigt und
während drei Jahren auf die Ausübung ihrer Stimmrechte verzichtet.
Sollte die UBS dennoch die Kontrolle über die Julius Bär Holding AG
übernehmen, so wäre dies gemäss Kartellgesetz der Weko zu melden.

Olivier Schaller 031 322 21 23 079 642 62 88
olivier.schaller@weko.admin.ch