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Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke


MEDIENMITTEILUNG

Anhörung zur Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke

19. Okt 2005 (EFD) Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eröffnet die
Anhörung zur geplanten Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke. Der
geplante Verzicht auf die beiden Münzen ist Bestandteil der
Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung 2006-2008. Interessierte Kreise
haben die Möglichkeit, bis zum 23. Dezember 2005 schriftlich Stellung zu
nehmen.

Die geplante Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke ist eine von
rund 150 Massnahmen im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung der Verwaltung
2006-2008. Der Verzicht auf die beiden wertmässig kleinsten Münzen wurde von
der swissmint (Eidgenössische Münzstätte) vorgeschlagen. Die Gründe dafür
sind die hohen Herstellungskosten, die den Nennwert der Münzen zum Teil
erheblich über­steigen, und die geringe beziehungsweise fehlende Bedeutung
im täglichen Zahlungsverkehr.

Für die Ausserkurssetzung von Münzen ist gemäss Währungs- und
Zahlungsmittelgesetz ausschliesslich der Bundesrat zuständig. Da von dieser
Massnahme die gesamte Schweizer Bevölkerung sowie grosse Teile der
Wirtschaft betroffen sind, führt das Eidgenössische Finanzdepartement eine
Anhörung bei den interessierten Kreisen durch. Letztmals wurde 1978 mit dem
Zweirappenstück eine Münze ausser Kurs gesetzt.

Hohe Produktionskosten - geringe Bedeutung im Zahlungsverkehr

Das Einrappenstück ist schon heute im täglichen Zahlungsverkehr kaum mehr
anzutreffen. Es wird lediglich noch als Glücksbringer oder zu Werbezwecken
verwendet. Die Produktionskosten liegen je­doch mit 12 Rappen pro Stück
deutlich über dem Nennwert.

Das Fünfrappenstück wird gegenwärtig vorwiegend aus absatzpolitischen
Gründen (Unterschreiten der psychologischen Preisschwellen z. B. Fr. 9.95)
im Niedrigpreissegment des Detailhandels eingesetzt. Ansonsten ist auch das
nicht automatentaugliche Fünfrappenstück im Zahlungsverkehrt nicht mehr von
Bedeutung. Die starke Konzentration bei den Lieferanten für die Vorprodukte
der goldfarbenen Aluminium­bronze­münze hat dazu geführt, dass die
Produktionskosten heute bei über 5 Rappen liegen.

Kein spürbarer Einfluss auf die Teuerung

Die Preissetzung auf 5 Rappen genau ist insbesondere im Detailhandel von
einer gewissen Bedeutung. Dennoch dürfte die Abschaffung des Fünfers aus
folgenden Gründen nicht zu einem spürbaren Teuerungsanstieg führen: Erstens
ist es auch nach der Abschaffung des Fünfers dem Detailhandel unbenommen,
die Preise auf fünf Rappen genau anzuschreiben und die Rundung erst an der
Kasse vorzunehmen. Zweitens dürfte es angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks
im Detailhandel kaum zu flächendeckenden Aufrundungen von Einzelpreisen
kommen. Drittens fallen allfällige Aufrundungen um fünf Rappen nur bei
niedrigpreisigen Gütern (<10 Fr.) ins Gewicht. Diese Güter machen zirka 20
Prozent des Landesindexes der Konsumentenpreise aus. Selbst bei einer
generellen Aufrundung aller auf 5 Rappen lautenden Preise ist deshalb nicht
mit einem spürbaren Teuerungseffekt zu rechnen. Im Übrigen werden
Massengüter, wie Benzin oder Heizöl, weiterhin auf den Rappen genau
angegeben.

Eine detaillierte Notiz zu den Auswirkungen auf die Teuerung sowie die
Unterlagen zur Anhörung können bei der EFV bezogen werden.

Unterlagen zur Anhörung

Sämtliche Interessierten haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Anhörung
schriftlich vernehmen zu lassen und ihre Stellungnahme bis zum 23. Dezember
2005 per Mail oder Post an die Eidg. Finanzverwaltung einzureichen:
Mail: sandra.werthmueller@efv.admin.ch
Postadresse: Eidg. Finanzverwaltung, Ausgabenpolitik, Bernerhof, 3003 Bern
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die
Internetadresse: www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/vernehmlassungen
oder per Mail oder Post bei der Eidg. Finanzverwaltung (Adressen siehe
oben).
Die Notiz zu den Auswirkungen auf die Teuerung kann unter
http://www.efv.admin.ch/d/wirtsch/studien/pdf/Notiz_Abschaffung5er.pdf
bezogen werden.

Auskunft:
Hanspeter Koch, swissmint, 031 322 61 73

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch