Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Pressemitteilung

 

Bundesrätliche Prinzipien zur Informationstätigkeit

 

Bundesrat und Verwaltung werden bei ihrer Informations- und Kommunikationstätigkeit auch weiterhin die Prinzipien beachten, wonach frühzeitig, aktiv, umfassend und objektiv zu informieren ist. In diesem Sinne nimmt der Bundesrat zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats Stellung.

 

Die GPK hatte in einem Bericht die "Informationstätigkeit des Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizer Botschafters in Deutschland im Frühjahr 2002" beurteilt und den Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen.

 

Die Feststellungen der Kommission und auch die Beurteilungen einzelner Personen teilt der Bundesrat nicht in allen Belangen. Aber zum Fall an sich möchte er sich nicht mehr äussern.

 

Die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gehört zu den Aufgaben des Bundesrates. Nach dem Grundsatz der Kontinuität hat er für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Entscheide, Lagebeurteilungen und Planungen zu sorgen. Dabei spielen die Medien eine wichtige und unersetzliche Rolle.

 

Auch wenn im Rückblick die Kommunikation des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten während der Ereignisse im Frühjahr 2002 nicht in jeder Beziehung optimal verlaufen ist, so bildet dies noch keinen Grund, staatliche Massnahmen zur Regulierung der Presse vorzuschlagen. Die Schaffung eines Netzwerkes oder einer Regulierungsbehörde unter staatlicher Moderation lehnt der Bundesrat ab. Er unterstützt den Appell der Kommission an das Berufsethos von Journalisten, Redaktionen, Medienunternehmen und Berufsverbänden, sich Normen zur Selbstkontrolle aufzuerlegen und diese zu befolgen.

 

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien einem anderen und schnelleren Produktionsrhythmus unterliegen, als dies im Prozess der politischen Entscheidfindung der Fall ist. In seiner Informations- und Kommunikationspolitik richtet er sich nach den in einem entsprechenden Leitbild festgehaltenen Prinzipien, wonach die Information frühzeitig, aktiv, umfassend und objektiv zu erfolgen hat. In der Informationspraxis sollen eigentliche PR-Aktionen vermieden werden. Die Überlegungen der Kommission entsprechen weitgehend den Kriterien einer einheitlichen, koordinierten, kontinuierlichen und transparenten Information, welche zudem dialogorientiert sowie zielgruppengerecht sein soll.

 

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation