Pressemitteilung
Bundesrätliche
Prinzipien zur Informationstätigkeit
Bundesrat und Verwaltung
werden bei ihrer Informations- und Kommunikationstätigkeit auch weiterhin die
Prinzipien beachten, wonach frühzeitig, aktiv, umfassend und objektiv zu
informieren ist. In diesem Sinne nimmt der Bundesrat zu einem Bericht der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats Stellung.
Die GPK hatte in einem Bericht die
"Informationstätigkeit des Departementes für auswärtige Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizer Botschafters in Deutschland im
Frühjahr 2002" beurteilt und den Bundesrat zu einer Stellungnahme
eingeladen.
Die Feststellungen der Kommission und auch die
Beurteilungen einzelner Personen teilt der Bundesrat nicht in allen Belangen.
Aber zum Fall an sich möchte er sich nicht mehr äussern.
Die Information der Bundesversammlung, der Kantone und
der Öffentlichkeit gehört zu den Aufgaben des Bundesrates. Nach dem Grundsatz
der Kontinuität hat er für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche
Information über seine Entscheide, Lagebeurteilungen und Planungen zu sorgen.
Dabei spielen die Medien eine wichtige und unersetzliche
Rolle.
Auch wenn im Rückblick die Kommunikation des
Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten während der
Ereignisse im Frühjahr 2002 nicht in jeder Beziehung optimal verlaufen ist, so
bildet dies noch keinen Grund, staatliche Massnahmen zur Regulierung der Presse
vorzuschlagen. Die Schaffung eines Netzwerkes oder einer Regulierungsbehörde
unter staatlicher Moderation lehnt der Bundesrat ab. Er unterstützt den Appell
der Kommission an das Berufsethos von Journalisten, Redaktionen,
Medienunternehmen und Berufsverbänden, sich Normen zur Selbstkontrolle
aufzuerlegen und diese zu befolgen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Medien einem
anderen und schnelleren Produktionsrhythmus unterliegen, als dies im Prozess der
politischen Entscheidfindung der Fall ist. In seiner Informations- und
Kommunikationspolitik richtet er sich nach den in einem entsprechenden Leitbild
festgehaltenen Prinzipien, wonach die Information frühzeitig, aktiv, umfassend
und objektiv zu erfolgen hat. In der Informationspraxis sollen eigentliche
PR-Aktionen vermieden werden. Die Überlegungen der Kommission entsprechen
weitgehend den Kriterien einer einheitlichen, koordinierten, kontinuierlichen
und transparenten Information, welche zudem dialogorientiert sowie
zielgruppengerecht sein soll.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation