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Verordnung zum schweizerisch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen


MEDIENMITTEILUNG

Verordnung zum schweizerisch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen

19. Okt 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum
schweizerisch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen gutgeheissen. Die
Verordnung regelt einerseits das Verfahren für den Austausch von Meldungen
und Informationen zwischen den Steuerbehörden der beiden Staaten für die
Durchführung des Abkommens, anderseits die Durchsetzung des internen Rechts
bei Steuerbetrug und im Falle von Holdinggesellschaften.

Im Zuge der Änderung des schweizerisch-norwegischen
Doppelbesteuerungsabkommens durch das Revisionsprotokoll vom 12. April 2005
wurde eine neue Bestimmung über den Austausch von Informationen bei
Steuerbetrug und im Falle von Holdinggesellschaften aufgenommen. Das
Verfahren in Bezug auf den Austausch von Informationen bei Steuerbetrug
lehnt sich an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) an.

Auskunft:
Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 71 57

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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