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Soll-Ist-Vergleich im Personalreporting


MEDIENMITTEILUNG

Soll-Ist-Vergleich im Personalreporting

19. Okt 2005 (EFD) Das Personalreporting in der Bundesverwaltung soll in
Richtung eines Personalcontrolling weiterentwickelt werden. Dem Reporting zu
Handen des Parlaments soll das Eidg. Personalamt künftig einen
Soll-Ist-Vergleich beifügen. Der Bundesrat hat von diesen Änderungen an
seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen.

Gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes koordiniert und steuert der
Bundesrat die Umsetzung der Personalpolitik. Er erstattet der
Bundesversammlung Bericht und beantragt ihr rechtzeitig die erforderlichen
Massnahmen. In den letzten Jahren ist dieses Personalreporting den
Anforderungen des Parlaments entsprechend auf- und ausgebaut worden. Künftig
sollen vermehrt Aussagen zur Steuerung des Personalwesens gemacht werden.
Das Reporting soll daher von einem bisher vergangenheitsbezogenen
Berichtswesen hin zu einem zukunftsgerichteten strategischen
Personalcontrolling weiterentwickelt werden. Die Berichterstattung soll
einerseits mit einem Soll-Ist-Vergleich versehen, andererseits
managementgerecht aufgearbeitet und verwesentlicht werden. Dabei ist den
Aspekten der Chancengleichheit von Frau und Mann und der proportionalen
Vertretung der einzelnen Sprachgemeinschaften der Schweizer Wohnbevölkerung
weiterhin besondere Beachtung zu schenken.

Adresse für Rückfragen:
Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, 031 322 62 27

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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