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Vogelgrippe : Vorläufiger Importstopp für Produkte aus Rumänien und

Vogelgrippe : Vorläufiger Importstopp für Produkte aus Rumänien und
Türkei

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) untersagt vorläufig die Einfuhr
von Geflügelprodukten aus Rumänien und der Türkei. Der Importstopp ist
eine Vorbeugemassnahme für den Fall, dass sich die gemeldeten
Verdachtsfälle von Vogelgrippe in diesen Ländern bestätigen.

Rumänien und die Türkei haben am Samstag Verdachtsfälle von Vogelgrippe
gemeldet. Der Typ des Virus ist noch nicht bestimmt  in einem
Referenzlabor in Grossbritannien wird abgeklärt, ob es sich um den H5N1
Virus handelt, der zur Zeit in Asien auftritt, oder ob es ein anderer
Erreger der Vogelgrippe ist.

Als Vorbeugemassnahme untersagt das BVET die Einfuhr von lebenden
Vögeln, von Geflügelfleisch, Bruteiern und unbehandelten Federn aus den
beiden Ländern, bis die Analyse-Resultate bekannt sind. Ziel dieser
Massnahme ist es, das Einschleppen des Vogelgrippevirus in Schweizer
Geflügelbestände zu verhindern. Bereits seit Januar 2004 gilt ein
Importstopp für diejenigen asiatischen Länder, in denen Vogelgrippe
auftritt.

Marcel Falk Kommunikation 031 323 84 96