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Umfrage über die Nutzung der brieflichen Stimmabgabe

Pressemitteilung

Umfrage über die Nutzung der brieflichen Stimmabgabe

Über die in der Schweiz bereits rege genutzte briefliche Stimmabgabe werden
die Gemeinden anlässlich der Volksabstimmung vom 27.11.05 eine Umfrage
durchführen. Der Vorstand der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz hat
einem entsprechenden Vorschlag der Bundeskanzlei zugestimmt.

1994 haben es die eidgenössischen Räte mit einer Gesetzesänderung allen
Stimmberechtigten der Schweiz freigestellt, ihre Stimme bei eidgenössischen
Urnengängen nach freier Wahl persönlich an der Urne oder aber ohne
spezielles Gesuch brieflich abzugeben.

Die briefliche Stimmabgabe erfreute sich bald grosser Beliebtheit, zuerst in
städtischen Gebieten. 1998 führte der Informationsdienst der Bundeskanzlei
gemeinsam mit den Staatskanzleien eine erste einlässliche Umfrage über die
Benützung der brieflichen Stimmabgabe durch, die gesamtschweizerisch einen
Anteil von 44 Prozent aller Stimmen ergab.

Seither haben mehrere Kantone ihre ehemals restriktivere Regelung ebenfalls
liberalisiert. Verschiedene Zeichen deuten auf einen weiteren starken
Zuwachs der brieflichen Stimmabgabe seit 1998 hin. In manchen Kantonen und
Gemeinden stellt sich die Frage, ob wegen sinkender Frequentierung des
klassischen Urnengangs die Urnenöffnungszeiten oder die Anzahl der
Urnenstandorte reduziert werden soll. Gesicherte Daten über die Bedürfnisse
der Stimmberechtigten sind für die kantonalen Gesetzgeber für bürgernahe
Regelungen sehr wertvoll.

Zudem interessiert es, wann die Stimmen brieflich abgegeben werden, sofort
bei Erhalt der Abstimmungsunterlagen oder später. Die Bundeskanzlei wird die
Ergebnisse der Umfrage allgemein bekannt geben. Entsprechende Angaben
könnten für sämtliche Beteiligten zur Planung der Abstimmungskampagnen von
Bedeutung sein.

Interessanterweise ist seit der Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe
auch die zuvor jahrzehntelang sinkende durchschnittliche Stimmbeteiligung
gesamtschweizerisch wieder kontinuierlich leicht gestiegen. Auch für den
Bund sind dies wichtige Beobachtungen, die durch eine neue Erhebung
überprüft werden sollen.

Aus diesen Gründen hat der Vorstand der Schweizerischen
Staatsschreiberkonferenz dem Vorschlag der Bundeskanzlei zugestimmt, bei der
Volksabstimmung vom 27. November 2005 bei allen Gemeinden eine Umfrage über
die Handhabung der brieflichen Stimmabgabe durchzuführen.

Die Gemeinden sind eingeladen, den Fragebogen ausgefüllt bis zum 15.
Dezember 2005 ihrem Kanton zurückzusenden; die Kantone melden der
Bundeskanzlei die Ergebnisse bis Ende Januar 2006.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 7. Oktober 2005

Für Rückfragen:         Hans-Urs Wili, Tel. 031 322 37 49