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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Offene Geschäfte an grösseren Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen

Offene Geschäfte an grösseren Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen

Bundesrat Joseph Deiss hat heute über die Abstimmung vom 27. November
2005 über die Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie,
Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) informiert. Das Schweizer Volk wird
darüber abstimmen, ob alle Verkaufsgeschäfte in grösseren Bahnhöfen und
Flughäfen an Sonntagen auch in Zukunft Personal beschäftigen dürfen.
Mit der von Bundesrat und Parlament vorgeschlagenen Revision sollen die
Regelungen, wie sie bereits heute in grösseren Bahnhöfen und Flughäfen
praktiziert werden, ins Arbeitsgesetz übernommen werden.

In den letzten Jahren wurden in grösseren Bahnhöfen und Flughäfen immer
mehr Verkaufsgeschäfte am Sonntag offen gehalten. Diese Möglichkeit
wurde von den Konsumentinnen und Konsumenten rege benutzt, womit sich
der Sonntagsverkauf punktuell erweitert hat. Aufgrund einer Beschwerde
beantwortete das Bundesgericht die strittige Frage, welche
Verkaufsgeschäfte auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet und
somit gemäss Arbeitsgesetz berechtigt sind, am Sonntag Personal zu
beschäftigen. Anerkannt wurde diese Ausrichtung bei Bäckereien,
Apotheken, Buchhandlungen und Papeterien bis zu einer Verkaufsfläche
von 70 m2, Lebensmittelläden bis zu einer Verkaufsfläche von 120 m2;
ausgeschlossen wurden dagegen Kleider-, Schuh-, Optiker- und
Fotogeschäfte sowie Weinhandlungen. In der Praxis wurde diese Regelung
von verschiedener Seite als nicht nachvollziehbar kritisiert. Deshalb
hat das Parlament eine Gesetzesänderung lanciert, wogegen das
Referendum erhoben wurde. Damit aufgrund des Bundesgerichtsurteils
keine Entlassungen von Angestellten in den Verkaufsgeschäften
vorgenommen werden mussten, wurde die Beschäftigung von Personal am
Sonntag in allen Verkaufsgeschäften bis zum definitiven Volksentscheid
erlaubt.

Einerseits standen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bisher einer
generellen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eher zurückhaltend
gegenüber. Andererseits wird die Möglichkeit, in grösseren Bahnhöfen in
immer mehr Verkaufsgeschäften auch sonntags einkaufen zu können, von
den Konsumentinnen und Konsumenten rege genutzt. Die Beschränkung der
vorgeschlagenen Regelung auf den Sonntagsverkauf in Zentren des
öffentlichen Verkehrs trägt beiden Bedürfnissen gleichermassen
Rechnung.

Eine massvolle Erweiterung der Sonntagsarbeit schafft neue
Arbeitsplätze und eröffnet willkommene Verdienstmöglichkeiten auch im
Bereich der Teilzeitarbeit. Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die Sonntagsarbeit leisten, bestehen begleitende
Massnahmen. Diese gelten bereits heute für die Angestellten in
Bahnhofsläden. Die vorgeschlagene Änderung ist raumplanerisch und
umweltpolitisch sinnvoll, denn umfassendere Einkaufsmöglichkeiten in
Zentren des öffentlichen Verkehrs erhöhen dessen Attraktivität. Die
Mieteinnahmen der Bahn- und Flughafenunternehmen tragen zudem zur
finanziellen Stärkung des öffentlichen Verkehrs bei.

Der Bundesrat empfiehlt die Änderung des Arbeitsgesetzes in der
Abstimmung vom 27. November 2005 anzunehmen.

Frau Christiane Aeschmann, Leiterin des Ressort Arbeitnehmerschutz,
seco, Tel. 031 322 29 45  Herrn Daniel Ackermann, Ressort
Arbeitnehmerschutz, seco, Tel. 031 324 21 98