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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zweiter Bericht über die Lehren aus der Swissair-Krise

Medienmitteilung

Zweiter Bericht über die Lehren aus der Swissair-Krise

Der Bundesrat hat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates den
zweiten Bericht über die Lehren aus der Swissair-Krise übergeben. Er
informiert darin über die Umsetzung der vom Parlament im Nachgang zum
Swissair-Grounding gewünschten Massnahmen, um die Aufsicht über die
Luftfahrtindustrie zu stärken und die Früherkennung von wirtschaftlichen
Risiken zu verbessern.

Die Krise bei der Swissair im Herbst 2001, die ins Grounding und in die
Liquidation des Unternehmens führte, veranlasste die
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, eine Untersuchung zu eröffnen.
Die Kommission kam zum Schluss, dass die Bundesbehörden keine Verantwortung
für den Verlauf und den dramatischen Ausgang der Swissair-Krise trifft. Mit
zehn Empfehlungen, einer Motion und sechs Postulaten forderte der Ständerat
den Bundesrat jedoch auf, die Lehren aus der Swissair-Krise zu ziehen. Diese
Vorstösse bezogen sich hauptsächlich auf die Früherkennung von
wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht des Bundes über die
Luftfahrtunternehmungen.

Der Bundesrat orientierte am 30. April 2003 in einem ersten Bericht über den
Stand der Umsetzung dieser Vorstösse, die vier Departements betreffen (UVEK,
EVD, EFD, EJPD).  Im Februar dieses Jahres kündete die GPK eine
Nachkontrolle an und ersuchte um einen zweiten Bericht.

Wichtige Änderungen seit dem ersten Bericht

-          Mitte dieses Jahres ist die Reorganisation des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL) abgeschlossen worden. Die Bereiche Sicherheit und
Luftfahrtentwicklung sind organisatorisch getrennt, das BAZL ist personell
gestärkt worden. In Konkretisierung des Grundsatzes "Safety first" wurden
die Kontrollen verstärkt, zum Beispiel führen BAZL-Inspektoren jetzt
durchschnittlich pro Woche 13 Kontrollgänge auf Flughäfen wie auch bei den
Luftfahrtunternehmen durch. Dabei werden die operationellen und
betrieblichen Abläufe wie auch die technische Sicherheit überprüft. Auf
Anfang 2005 neu geschaffen wurde die Sektion Wirtschaftsfragen. Dieser
obliegt die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von
Fluggesellschaften, Flughäfen und der Flugsicherung.
-
-          Ende Mai dieses Jahres nahm das Parlament Kenntnis vom Bericht
des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. Derzeit wird an der
Vorbereitung der sich daraus ergebenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen
gearbeitet.
-
-          Der Bund hat seinen Aktienanteil an der Swiss Air Lines AG
abgetreten und sich aus dem Swiss-Verwaltungsrat zurückgezogen. Stattdessen
ist er über den Direktor des BAZL in der "Swiss Luftfahrtstiftung"
vertreten, die aufgrund der Vereinbarung mit der Lufthansa geschaffen wurde.
Die Stiftung soll die Entwicklung des schweizerischen Luftverkehrs und der
Luftverkehrsinfrastruktur begleiten, um eine möglichst gute internationale
Anbindung der Schweiz zu gewährleisten.
-
-          Die Früherkennung von nachteiligen Entwicklungen in
volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen muss in erster Linie durch das
Aktionariat dieser Gesellschaften sichergestellt werden. Das Privatrecht
(Gesellschaftsrecht, ggf. auch SchKG) muss dafür sorgen, dass den
Gesellschaften die geeigneten Informationen und (Sanierungs-) Instrumente
zur Verfügung stehen. In volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen, die
aufgrund ihres Geschäftsfeldes staatlich beaufsichtigt werden, muss der
Gesetzgeber das Handeln der Aufsichtsorgane für die Kapitalgeber
vorhersehbar gestalten. Schliesslich wird die Anpassung der Unternehmen an
sich wandelnde wirtschaftliche und technologische Gegebenheiten gefördert,
wenn Geschäftsleitungen bei unternehmerischen Unterlassungen und Fehlern auf
keine staatlichen Beihilfen spekulieren können.
-
-          Was die Forderung nach einer generellen Evaluation des
Eignerinstrumentariums bei Bundesbetrieben angeht, setzt der Bund gegenüber
seinen verselbständigten Regiebetrieben bereits heute ein umfassendes
eignerpolitisches Instrumentarium ein. Dazu gehören u.a. die Verabschiedung
von strategischen Zielen für eine Vierjahresperiode, das Mitwirkungsrecht
des Bundesrats bei der Wahl und Abwahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder
die verschiedenen Informationsrechte des Bundesrats, welche ihm die gezielte
Verfolgung der eignerpolitischen Interessen des Bundes erst ermöglichen.
Weniger einheitlich sieht derzeit noch die Steuerung der weiteren
verselbständigten Einheiten des Bundes aus. Aufgrund verschiedener
parlamentarischer Vorstösse prüft die Eidg. Finanzverwaltung Möglichkeiten
einer Harmonisierung. Die Ergebnisse sollen dem Parlament in Form eines
Berichts unterbreitet werden.

Bern, 29. September 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

- UVEK: Giuseppina Jarrobino, Rechtsdienst UVEK, 031.322 57 38

- BAZL: Anton Kohler, Informationsbeauftragter, 031.325.83.70

- EFD: Elisabeth Meyerhans, Leiterin Kommunikation, 031.322.63.01

- seco: Peter Balastèr,  stv. Leiter Direktion für Wirtschaftspolitik,
031.322.21.18

- BJ: Ruth Reusser. stv. Direktorin, 031.322.41.49