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Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten: die Massnahmen des UVEK zeigen Wirkung

MEDIENMITTEILUNG

Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten: die Massnahmen des UVEK zeigen
Wirkung

Die Massnahmen, die das UVEK zusammen mit den Fernmeldedienstanbieterinnen
nach der Einführung der Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten
getroffen hat, zeigen Wirkung: die fehlerhaften Eintragungen bewegen sich -
gemessen an der Zahl der eingetragenen Teilnehmern und Teilnehmerinnen, im
Promillebereich.

In den ersten Monaten nach der Einführung der Pflicht zur Registierung der
Käufer und Käuferinnen von Prepaid-SIM-Karten wurden Fälle von unglaubhaften
Einträgen bekannt und in den Medien machten Meldungen von Massenkäufen von
Prepaid-Karten die Runde.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
hat deshalb seit März 05 in Zusammenarbeit mit den
Fernmeldediensanbieterinnen (FDA) verschiedene Massnahmen getroffen, welche
zur Optimierung der Registrierung von Prepaid-SIM-Karten beitragen sollten.
Im Vordergrund standen dabei die gezielte Information der Käufer und
Käuferinnen über mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe
einer Prepaid-SIM-Karte und eine Qualitätskontrolle der registrierten Daten
bei den FDA und dem UVEK.

Aus den Ergebnissen der Stichproben und gestützt auf die Rückmeldungen der
Strafverfolgungsbehörden lässt sich ein befriedigendes Fazit ziehen: die
Zahl der offensichtlich falschen und unbrauchbaren Eintragungen liegt,
bezogen auf die Anzahl der jährlich abgefragten Adressen, im
Promillebereich. Konkret sind bei jährlich insgesamt ca. 70'000 Abfragen von
Einträgen etwa 240 der Prepaid-Einträge unrichtig.

Bern, 29. September 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskunftspersonen:
Roland Wittwer, Tel. 031 322 55 26
Stéphanie Lenoir, Tel. 031 322 55 08