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Anpassung der Bankenverordnung


MEDIENMITTEILUNG

Anpassung der Bankenverordnung

30. Sep 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Bankenverordnung den neuen
Einlegerschutzbestimmungen im Bankengesetz angepasst. Für die Einleger
ergeben sich deswegen keine Änderungen.

Das Bankengesetz schreibt seit dem 1. Juli 2004 den Banken und
Effektenhändlern vor, dass sie privilegierte Einlagen bis zu einer Höhe von
30 000 Franken sichern müssen. Die betroffenen Institute haben inzwischen im
Rahmen der Selbstregulierung eine neue Vereinbarung über den Einlegerschutz
abgeschlossen, welche von der Eidgenössischen Bankenkommission bereits
bewilligt worden ist. Am 30. September 2005 hat der Bundesrat ergänzend in
die Bankenverordnung Bestimmungen zur Liquidität der Institute und zum
Vollzug der Einlagensicherung im Falle eines Bankenkonkurses aufgenommen.

Adresse für Rückfragen
Bruno Dorner, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 61 90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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