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Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen - Vernehmlassungsergebnis und weiteres Vorgehen


MEDIENMITTEILUNG

Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen - Vernehmlassungsergebnis und
weiteres Vorgehen

30. Sep 2005 (EFD) Der Bundesrat hat heute vom Vernehmlassungsergebnis zur
Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la
lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI / FATF) Kenntnis genommen. Die
Vernehmlassung hat die Haltung des Bundesrates bestätigt, wonach einem
sauberen Finanzplatz Schweiz und einem griffigen Abwehrdispositiv gegen
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auch weiterhin grosse Bedeutung
beigemessen wird. Wirtschaftskreise kritisieren gewisse der vorgeschlagenen
Massnahmen zur Erhaltung, respektive zur Stärkung dieses Dispositivs jedoch
als zu weitgehend. Die Vorlage wird im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft
überarbeitet.

Die Empfehlungen des GAFI gelten als internationale Standards im Bereich der
Bekämpfung der Geldwäscherei und neu auch der Terrorismusfinanzierung. Sie
wurden im Juni 2003 total revidiert. Der Bundesrat hat die revidierten
Empfehlungen des GAFI begrüsst und mit Entscheid vom 22. Oktober 2003 das
EFD mit der Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA GAFI)
zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen beauftragt. Gleichzeitig
erfolgte der Auftrag, das Geldwäschereigesetz aufgrund der bisherigen
Erfahrungen seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1998 anzupassen. Die Vorlage
betraf somit verschiedene Gesetzesanpassungen. Die Vernehmlassung dazu
dauerte bis Mitte April 2005. Insgesamt sind 87 Stellungnahmen eingegangen.

Die Vorlage wurde in ihren Grundzügen von den meisten Kantonen, von
Strafverfolgungs- und Justizbehörden, vom universitären Bereich, von
einzelnen politischen Parteien und einzelnen Verbänden begrüsst. Die
Vernehmlassungsteilnehmer bekennen sich zu einem sauberen und integren
Finanzplatz Schweiz, zur Erhaltung, respektive teils zur Stärkung seines
guten Rufs und zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Schweiz soll auch
weiterhin über ein griffiges und glaubwürdiges Dispositiv zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verfügen. Gleichzeitig
kritisieren insbesondere Wirtschaftskreise und bürgerliche politische
Parteien gewisse der vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhaltung, respektive
zur Stärkung dieses Dispositivs als zu weitgehend. Die Kritik betrifft
insbesondere das zu schnelle Vorgehen bei der Umsetzung der
GAFI-Empfehlungen, die Überregulierung allgemein und fehlende Vergleiche mit
den entsprechenden Regelungen in anderen vergleichbaren Ländern. Sie richtet
sich auch gegen die vorgeschlagene Ausdehnung der wichtigsten
Sorgfaltspflichten auf gewisse Branchen des Handels.

Die Vorlage wird gestützt auf die Vernehmlassung überarbeitet. Einzelne der
vorgeschlagenen Massnahmen werden nochmals vertieft überprüft werden. Der
Bundesrat erachtet es als wichtig, dass die Schweiz mit ihrem bedeutenden
internationalen Finanzplatz weiterhin über ein griffiges Dispositiv zur
Geldwäschereibekämpfung verfügt und im Einklang mit einschlägigen
internationalen Standards steht. Gleichzeitig sollen die in der
Vernehmlassung geforderte Verhältnismässigkeit der Massnahmen zur Umsetzung
der revidierten GAFI-Empfehlungen und deren wirtschaftliche Verträglichkeit
verbessert werden. Der Bundesrat wird das weitere Vorgehen bezüglich der
Vorlage im 2006 gestützt auf weitere Entscheidgrundlagen festlegen. Dazu
gehören einerseits der Vernehmlassungsbericht und das Resultat des dritten
Länderexamens der Schweiz durch das GAFI, das voraussichtlich Mitte Oktober
abgeschlossen sein wird. Der Expertenbericht des GAFI wird zeigen, wie
dieses Gremium die Konformität des Schweizer Regimes zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung mit den geltenden
internationalen Standards beurteilt. Andererseits wird ein Bericht des
Bundesrates zu Handen des Parlaments in Erfüllung zweier parlamentarischer
Vorstösse abgewartet. Dieser Bericht, der vor der Ausarbeitung der Botschaft
vorgelegt werden wird, verlangt Abklärungen rechtsvergleichender Aspekte und
zu Kosten- und Nutzenfragen.

Adresse für Rückfragen
Alexander Karrer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 324 95 84
Annette Althaus Stämpfli, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 87

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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