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Bundesrat befürwortet Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat befürwortet Verlängerung des Sondersatzes für
Beherbergungsleistungen

30. Sep 2005 (EFD) Die radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST)
gehört zu den steuerpolitischen Zielen des Bundesrates. Diese umfasst auch
die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren Umsätze.
Damit die Beherbergungsbranche innerhalb kurzer Zeit nicht zweimal mit
Änderungen des MWST-Sondersatzes administrativ belastet wird, ist der
Bundesrat bereit, diesen maximal bis Ende 2010 zu verlängern. Dies hält er
in seiner heutigen Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wirtschaft
und Abgaben des Ständerats (WAK-S) fest.

In einem Bericht zu einer Kommissionsinitiative vom 6. September 2005 hatte
die WAK-S eine erneute Verlängerung des Sondersteuersatzes für
Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent bis Ende Dezember 2010 gefordert.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er eine radikale
Vereinfachung der MWST anstrebt. Dafür stünden zwei Massnahmen im
Vordergrund: die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren
Umsätze sowie die Abschaffung grundsätzlich sämtlicher in Artikel 18 des
MWST-Gesetzes enthaltenen Steuerausnahmen. Da mit der Einführung einer
solchermassen ausgestalteten idealen MWST der Sondersatz für
Beherbergungsleistungen ohnehin abgeschafft würde, soll die
Beherbergungsbranche nicht zweimal innert weniger Jahre mit einer
MWST-Satzänderung belastet werden. Durch eine nochmalige Verlängerung bis
maximal Ende 2010 könne ein solcher zusätzlicher administrativer Aufwand für
die Hotelbetriebe vermieden werden.

Adresse für Rückfragen
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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