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Regelung der indirekten Teilliquidation im Rahmen der USR II


MEDIENMITTEILUNG

Regelung der indirekten Teilliquidation im Rahmen der USR II

30. Sep 2005 (EFD) Damit die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) ihre
betrieblichen Entscheide künftig möglichst frei von den steuerlichen Zwängen
treffen können, soll die Besteuerung der indirekten Teilliquidation geändert
werden. In seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Gerold
Bührer (FDP/SH) macht der Bundesrat allerdings klar, dass für ihn keine
"Notlösung" sondern allein der Weg über die Unternehmenssteuerreform II (USR
II) in Frage kommt. Er beantragt darum Ablehnung der Motion (05.3242).

Zur Zeit wird der Verkauf an eine finanziell starke Käufergesellschaft
gegenüber einem Verkauf an eine Käuferin ohne genügend eigene flüssige
Mittel ungerechtfertigterweise privilegiert. Die gesetzliche Regelung, wie
sie in der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II vorgeschlagen wird,
schafft Abhilfe. Die neue Lösung setzt auf objektive Kriterien und zielt auf
Rechtssicherheit und Berechenbarkeit. An der Steuerfreiheit der privaten
Kapitalgewinne wird nicht gerüttelt. Ziel ist es, eine praktikable und faire
Lösung zu finden, die sich auf die Besteuerung ausschüttungsfähiger Mittel
beschränkt (sog. "volles Portemonnaie").

Der Bundesrat teilt die inhaltliche Zielsetzung des Motionärs. Er ist aber
der Auffassung, dass der in der Gesetzesvorlage zur Unternehmenssteuerreform
II eingearbeitete Lösungsansatz von den Eidg. Räten gleichzeitig mit den
anderen Reformelementen der Unternehmensbesteuerung behandelt werden soll.

Adresse für Rückfragen
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 71 58
Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 73 69

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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