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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vogelgrippe: Vorbereitung der Schweiz und Unterstützung des Kampfes in Asien

      Eidgenössisches Departement           des Innern
     Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Vogelgrippe beschäftigt. Er hat
entschieden, den Kampf der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO) gegen die Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen
Schweizer Franken zu unterstützen. Gleichzeitig hat er  das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Bundesstellen bis Ende Jahr einen Bericht über die getroffenen
und vorgesehenen Massnahmen vorzulegen mit denen das Virus bekämpft werden
kann, falls es in der Schweiz auftreten sollte.  In Bezug auf den Menschen
hat sich die Situation seit Ende 2003 nicht verändert. Der tierische
Influenza-A-Stamm H5N1 betrifft den Menschen nur in seltenen Einzelfällen,
da er nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.

Unterstützung des Kampfes in Asien und verstärkte Kontrollen an
internationalen Flughäfen der Schweiz

Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe in der Geflügelpopulation Asiens hat
sich ausgebreitet: Mittlerweile sind Russland, Kasachstan, Nordkorea,
Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und die
Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) betroffen. Es besteht die
Gefahr, dass sich der Vogelgrippe-Erreger verändert und sich dann auch unter
Menschen ausbreitet. Um dem zuvorzukommen, ist eine Eindämmung der
Vogelgrippe in Asien von weltweiter Bedeutung. Die FAO koordiniert und
unterstützt die Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Ländern und
hilft gefährdeten Ländern, sich vor der Seuche zu schützen.

Das Risiko, dass die Vogelgrippe auch die Schweizer Geflügelbestände
befällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt klein. Zwei Einschleppungsrouten müssen
dabei bedacht werden: über Schmuggel aus den Ländern und über Zugvögel. Den
legalen Import aus den betroffenen Ländern von lebenden Vögeln,
Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten Federn hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) schon Anfang 2004 verboten. Der Schmuggel solcher
Produkte ist jedoch nie auszuschliessen. Auf Anfrage des BVET wird der Zoll
deshalb an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel die Kontrollen bei Flügen
aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ab dem 1. Oktober
verstärken. Seit einer Woche werden zudem Zugvögel auf Vogelgrippe
untersucht.

Situation in der Schweiz

Gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich die
Schweizer Behörden im Verlauf der letzten Jahre auf das Auftreten eines
neuen Grippevirus beim Menschen vorbereitet. Die Schweiz verfügt über eine
Reserve des antiviralen Medikaments Tamiflu® für 25% der Bevölkerung;
genügend damit alle erkrankten Personen behandelt und die Prophylaxe beim
medizinischen Personal sichergestellt werden könnte, falls der Virus in der
Schweiz auftreten würde. Diese Reserve entspricht den Empfehlungen der WHO,
die auf dem Verlauf früherer Pandemien beruhen. Zudem wurde im August 2005
eine Ausschreibung für den Kauf von 100'000 Dosen Impfstoff gegen das
Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit diesem Impfstoff, der sich zur Zeit
in Entwicklung befindet,  können die Personen geschützt werden, die dem
H5N1-Virus

ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal und Personen, die Kontakt mit
infiziertem Geflügel haben. Ebenfalls ist noch kein Impfstoff verfügbar, der
im Fall einer Pandemie eingesetzt werden kann und der an die gesamte
Bevölkerung abgegeben wird. Dieser kann erst entwickelt werden, wenn ein
Virenstamm aufgetreten ist, der leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist,
was beim H5N1-Virus nicht der Fall ist. Der Bundesrat wird bis Ende des
Jahres das weitere Vorgehen bezüglich der Impfstoffversorgung für die
Schweiz festlegen.

Im Gegensatz zur Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen
Langzeitschutz. Sie können vorbeugend, aber auch zur Behandlung einer
bereits erfolgten Infektion eingenommen werden. Auf Grund der sehr engen
Indikationen für die Anwendung von Tamiflu®, der Kontraindikationen und
möglichen Nebenwirkungen ist dieses Medikament nur auf ärztliche Verordnung
erhältlich. Mit den kantonalen Gesundheitsbehörden wird ein Konzept für die
Abgabe dieses antiviralen Medikaments erarbeitet, das im Fall einer Pandemie
zur Verfügung stehen wird. Daher wird Privatpersonen abgeraten, persönliche
Reserven von Tamiflu® anzulegen. Die Verwendung der nationalen Reserven für
eine unkontrollierte generelle Abgabe kann von Vornherein ausgeschlossen
werden.

Bern, 30.09.2005

Für weitere Auskünfte:

Jean Louis Zurcher, Bundesamt für Gesundheit (BAG), 031 322 95 05

Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96