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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vogelgrippe: Vorbereitung der Schweiz und Unterstützung des Kampfes in

Vogelgrippe: Vorbereitung der Schweiz und Unterstützung des Kampfes in
Asien

Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Vogelgrippe beschäftigt. Er
hat entschieden, den Kampf der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegen die
Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen Schweizer Franken zu
unterstützen. Gleichzeitig hat er  das Eidgenössische Departement des
Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen
Bundesstellen bis Ende Jahr einen Bericht über die getroffenen und
vorgesehenen Massnahmen vorzulegen mit denen das Virus bekämpft werden
kann, falls es in der Schweiz auftreten sollte. In Bezug auf den
Menschen hat sich die Situation seit Ende 2003 nicht verändert. Der
tierische Influenza-A-Stamm H5N1 betrifft den Menschen nur in seltenen
Einzelfällen, da er nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.

Unterstützung des Kampfes in Asien und verstärkte Kontrollen an
internationalen Flughäfen der Schweiz

Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe in der Geflügelpopulation
Asiens hat sich ausgebreitet: Mittlerweile sind Russland, Kasachstan,
Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand,
Vietnam und die Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong)
betroffen. Es besteht die Gefahr, dass sich der Vogelgrippe-Erreger
verändert und sich dann auch unter Menschen ausbreitet. Um dem
zuvorzukommen, ist eine Eindämmung der Vogelgrippe in Asien von
weltweiter Bedeutung. Die FAO koordiniert und unterstützt die
Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Ländern und hilft
gefährdeten Ländern, sich vor der Seuche zu schützen.

Das Risiko, dass die Vogelgrippe auch die Schweizer Geflügelbestände
befällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt klein. Zwei Einschleppungsrouten
müssen dabei bedacht werden: über Schmuggel aus den Ländern und über
Zugvögel. Den legalen Import aus den betroffenen Ländern von lebenden
Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten Federn hat das
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schon Anfang 2004 verboten. Der
Schmuggel solcher Produkte ist jedoch nie auszuschliessen. Auf Anfrage
des BVET wird der Zoll deshalb an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel
die Kontrollen bei Flügen aus den von der Vogelgrippe betroffenen
Ländern ab dem 1. Oktober verstärken. Seit einer Woche werden zudem
Zugvögel auf Vogelgrippe untersucht.

Situation in der Schweiz

Gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben
sich die Schweizer Behörden im Verlauf der letzten Jahre auf das
Auftreten eines neuen Grippevirus beim Menschen vorbereitet. Die
Schweiz verfügt über eine Reserve des antiviralen Medikaments Tamiflu
für 25% der Bevölkerung; genügend damit alle erkrankten Personen
behandelt und die Prophylaxe beim medizinischen Personal sichergestellt
werden könnte, falls der Virus in der Schweiz auftreten würde. Diese
Reserve entspricht den Empfehlungen der WHO, die auf dem Verlauf
früherer Pandemien beruhen. Zudem wurde im August 2005 eine
Ausschreibung für den Kauf von 100'000 Dosen Impfstoff gegen das
Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit diesem Impfstoff, der sich zur
Zeit in Entwicklung befindet,  können die Personen geschützt werden,
die dem H5N1-Virus ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal und
Personen, die Kontakt mit infiziertem Geflügel haben.

Ebenfalls ist noch kein Impfstoff verfügbar, der im Fall einer Pandemie
eingesetzt werden kann und der an die gesamte Bevölkerung abgegeben
wird. Dieser kann erst entwickelt werden, wenn ein Virenstamm
aufgetreten ist, der leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, was
beim H5N1-Virus nicht der Fall ist. Der Bundesrat wird bis Ende des
Jahres das weitere Vorgehen bezüglich der Impfstoffversorgung für die
Schweiz festlegen.

Im Gegensatz zur Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen
Langzeitschutz. Sie können vorbeugend, aber auch zur Behandlung einer
bereits erfolgten Infektion eingenommen werden. Auf Grund der sehr
engen Indikationen für die Anwendung von Tamiflu, der
Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen ist dieses Medikament
nur auf ärztliche Verordnung erhältlich. Mit den kantonalen
Gesundheitsbehörden wird ein Konzept für die Abgabe dieses antiviralen
Medikaments erarbeitet, das im Fall einer Pandemie zur Verfügung stehen
wird. Daher wird Privatpersonen abgeraten, persönliche Reserven von
Tamiflu anzulegen. Die Verwendung der nationalen Reserven für eine
unkontrollierte generelle Abgabe kann von Vornherein ausgeschlossen
werden.

Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Jean Louis Zurcher, Bundesamt für Gesundheit (BAG), 031 322 95 05
Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96