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Pressemitteilung

Bundesrat genehmigt die letzten Pilotversuche mit Vote électronique

Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. November 2005 hat der Bundesrat weiteren und letzten Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe zugestimmt. Erstmals können Stimmberechtigte in drei Gemeinden des Kantons Zürich ihre Stimme wahlweise konventionell oder elektronisch abgeben. Im Kanton Neuenburg wird der Vote électronique nach dem Pilotversuch vom 25. September 2005 bereits zum zweiten Mal angeboten.

Die Kantone Genf und Neuenburg haben ihre Systeme zur elektronischen Stimmabgabe im Rahmen eidgenössischer Abstimmungen bereits erfolgreich getestet. Anlässlich der Volksabstimmung vom 27. November 2005 bietet nun auch der Kanton Zürich einer begrenzten Zahl von Stimmberechtigten den Vote électronique an. Erstmals können dabei elektronische Stimmen entweder über das Internet oder per Handy (SMS) abgegeben werden.

Das Zürcher System wurde 2005 wiederholt in fiktiven Abstimmungen geprüft. Die positiven Ergebnisse dieser Tests haben auch die Begleitgruppe überzeugt, die das Projekt seit Beginn überwacht und in welcher der Bund und die interessierten Kantone vertreten sind. Für den Pilotversuch vom 27. November 2005 sind die Stimmberechtigten der Gemeinden Bertschikon, Bülach und Schlieren (rund 16'725 Personen) vorgesehen.

Nach dem Pilotversuch vom 25. September 2005 kann der Kanton Neuenburg sein System auf Bundesebene anlässlich der Abstimmung vom 27. November 2005 bereits zum zweiten Mal einsetzen. Dabei hat der Bundesrat eine Erhöhung des betroffenen Elektorats auf maximal 4000 Stimmberechtigte genehmigt. Damit werden am 27. November 2005 erstmals zwei Kantone gleichzeitig den Einsatz von Vote électronique anlässlich einer eidgenössischen Abstimmung testen.

Zur elektronischen Stimmabgabe wird den betreffenden Stimmberechtigten mit dem Stimmrechtsausweis ein Geheimcode per Post zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. Wie bei der brieflichen Stimmabgabe können auch elektronische Stimmen in der Zeit vom Erhalt der Stimmrechtsausweise bis zum Samstag Mittag vor dem Abstimmungssonntag abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist von allen handelsüblichen Computergeräten mit Internet-Anschluss aus möglich. Im Kanton Zürich können wahlweise auch alle Handys mit SMS-Funktion eingesetzt werden. Die Stimmabgabe erfolgt in jedem Fall anonym. Das Stimmgeheimnis bleibt gewahrt.

BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

30. September 2005 

Für weitere Auskünfte:

Daniel Brändli, Projektleiter Vote électronique,

Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 06 10, daniel.braendli@bk.admin.ch

Hans-Urs Wili, Leiter Sektion Politische Rechte,

Schweizerische Bundeskanzlei,

Tel. 031 322 37 49, hans-urs.wili@bk.admin.ch