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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts


Bundesrat setzt gesetzliche Grundlagen auf 1. Oktober 2005 in Kraft

Bern, 27.09.2005. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den Aufbau des
Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Es
schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit das Parlament in der
Herbstsession die Richter und Richterinnen sowie eine provisorische,
fünfköpfige Gerichtsleitung wählen kann. Dieses Gremium wird das juristische
und administrative Personal anstellen sowie die Gerichtsreglemente
verabschieden.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung wird das Bundesverwaltungsgericht
seine Tätigkeit im Jahr 2007 aufnehmen. Damit wird der verfassungsrechtliche
Auftrag der Justizreform umgesetzt. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten das
Recht, in praktisch allen Rechtsstreitigkeiten an ein unabhängiges Gericht
zu gelangen (sog. Rechtsweggarantie). Das neue Gericht wird Beschwerden
gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen und hat hauptsächlich drei
Funktionen:

·         Im Bundesverwaltungsgericht werden die eidgenössischen
Rekurskommissionen zusammengefasst. Diese bilden bereits heute richterliche
Vorinstanzen des Bundesgerichts oder fällen - wie die Asylrekurskommission -
als Gerichtsbehörden letztinstanzliche Entscheide.

·         Das Bundesverwaltungsgericht schliesst in jenen Bereichen der
Verwaltungsrechtspflege des Bundes eine Lücke, wo heute noch keine
richterliche Vorinstanz des Bundesgerichts besteht. Die Departemente,
autonomen Anstalten und nicht richterlichen Kommissionen des Bundes treffen
jährlich durchschnittlich rund 3000 Verfügungen, die nicht bei einer
eidgenössischen Rekurskommission anfechtbar sind.

·         Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgericht wird die
allgemeine Rechtsweggarantie für jene Bereiche des Bundesverwaltungsrechts
verwirklicht, wo heute der Bundesrat oder ein Departement endgültig
entscheiden. In diesen Verwaltungsbereichen können Entscheide künftig durch
das Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

Das Bundesverwaltungsgericht wird während der ersten Jahre in einem
Provisorium im Raum Bern untergebracht sein. Frühestens im Jahr 2010 wird
das Bundesverwaltungsgericht in den Neubau auf dem Gelände "Chrüzacker" in
St. Gallen ziehen.

Weitere Auskünfte:

Esther Tophinke, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 36