Pressemitteilung
Erfolg des Vote électronique im Kanton
Neuenburg
Anlässlich der Volksabstimmung vom 25. September
2005 sind im Kanton Neuenburg 1178 Stimmen auf elektronischem Weg abgegeben
worden. Dieser erste Versuch des Neuenburger Systems anlässlich einer
eidgenössischen Volksabstimmung verlief ohne Schwierigkeiten.
Im Kanton Neuenburg ist die elektronische
Stimmabgabe am vergangenen Sonntag erstmals und mit Erfolg zum Einsatz gekommen.
1732 Stimmberechtigte aus dem Kanton hatten die Möglichkeit, ihre Stimme
wahlweise konventionell (Urne oder per Post) oder elektronisch abzugeben. Bei
einer Stimmbeteiligung von 60,3 % wurden 68,0 % oder 1178 Stimmen per Internet
abgegeben. Das elektronische Abstimmungssystem, das vom Kanton Neuenburg in
Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei entwickelt worden ist, funktionierte
während der dreiwöchigen Versuchsperiode einwandfrei.
Dieser Pilotversuch ist Teil eines Projekts, das
der Kanton Neuenburg seit vier Jahren vorantreibt mit dem Ziel, eine
eigenständige Lösung für die elektronische Stimmabgabe zu erarbeiten. Im
Unterschied zur elektronischen Stimmabgabe, die im Kanton Genf bei mehreren
Gelegenheiten getestet worden ist, handelt es sich beim Neuenburger System um
eine Dienstleistung, die der Kanton im Rahmen seines elektronischen
Behördenschalters «Guichet Unique», der am 5. Mai 2005 geöffnet wurde, anbietet.
Damit sie an diesem Versuch teilnehmen konnten, mussten die Neuenburger
Stimmberechtigten vorgängig einen Benutzungsvertrag für den «Guichet Unique»
abschliessen. Um die Risiken des Versuchs zu begrenzen, waren lediglich die
ersten 2000 Stimmberechtigten, die sich rechtzeitig vor der Abstimmung
eingeschrieben haben, zum ersten Vote électronique im Kanton Neuenburg
zugelassen.
Der Bundesrat stellt an die Durchführung solcher
Pilotprojekte im Bereich der elektronischen Stimmabgabe mehrere Anforderungen.
Bewilligt werden die Versuche nur, falls die Kontrolle der Stimmberechtigung,
das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet und jeglicher
Missbrauch ausgeschlossen ist. Die Testergebnisse dieses Wochenendes haben
gezeigt, dass das Neuenburger System diesen Anforderungen genügt.
Bern, 25. September 2005
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation