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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 23.09.2005. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, das bäuerliche Bodenrecht im Hinblick auf eine Liberalisierung zu überprüfen. Ziel ist der Abbau rechtlicher Schranken, welche die Übertragung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gebäude heute erschwert.

 

Anlässlich der Beratungen zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Agrarpolitik 2011 hat der Bundesrat beschlossen, im bäuerlichen Bodenrecht gewisse Liberalisierungen vorzunehmen. Heute hat er nun das EJPD beauftragt, weitergehende Massnahmen zu prüfen. In einem ersten Schritt sollen Varianten für eine Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht aufgezeigt werden.

 

Mit dem geltenden Recht wird das unternehmerische Handeln der Bauern durch rechtliche Hürden im bäuerlichen Bodenrecht zu stark eingeschränkt. Ziel der angestrebten Revision wird es daher sein, den Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben an Selbstbewirtschafter zu erleichtern. Es ist vorgesehen, dass die Varianten noch in diesem Jahr vorliegen und erste Entscheide gefällt werden können. Das landwirtschaftliche Erbrecht soll dagegen grundsätzlich bestehen bleiben.

 

Weitere Auskünfte:

Livio Zanolari, Informationschef EJPD, Tel. 079 / 206 20 72