Anlässlich der Beratungen zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur
Agrarpolitik 2011 hat der Bundesrat beschlossen, im bäuerlichen Bodenrecht
gewisse Liberalisierungen vorzunehmen. Heute hat er nun das EJPD beauftragt,
weitergehende Massnahmen zu prüfen. In einem ersten Schritt sollen Varianten für
eine Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht aufgezeigt
werden.
Mit dem geltenden Recht wird das unternehmerische Handeln der Bauern
durch rechtliche Hürden im bäuerlichen Bodenrecht zu stark eingeschränkt. Ziel
der angestrebten Revision wird es daher sein, den Kauf von landwirtschaftlichen
Grundstücken und Gewerben an Selbstbewirtschafter zu erleichtern. Es ist
vorgesehen, dass die Varianten noch in diesem Jahr vorliegen und erste
Entscheide gefällt werden können. Das landwirtschaftliche Erbrecht soll dagegen
grundsätzlich bestehen bleiben.
Weitere Auskünfte:
Livio
Zanolari, Informationschef EJPD, Tel. 079 / 206 20
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