Umfassendes Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen: Botschaft verabschiedet
MEDIENMITTEILUNG
Umfassendes Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen: Botschaft
verabschiedet
23. Sep 2005 (EFD) Mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
(Kollektivanlagengesetz, KAG) soll künftig ein einziges Aufsichtgesetz für
die verschiedenen Formen von kollektiven Anlagen gelten. Zugleich sollen
neue Rechtsformen eingeführt werden. Der Bundesrat hat heute die
entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Revision will der Bundesrat
den Geltungsbereich des heutigen Anlagefondsgesetzes öffnen und das Gesetz
unter Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell liberalisieren.
Mit dem Kollektivanlagegesetz will der Bundesrat die Attraktivität des
Finanzplatzes Schweiz steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer
Fondsanbieter in Europa erhöhen.
Medienmitteilung:
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