Bundesrat schickt Vorlage zur Milderung der Heiratsstrafe in die Vernehmlassung
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat schickt Vorlage zur Milderung der Heiratsstrafe in die
Vernehmlassung
23. Sep 2005 (EFD) Die steuerliche Mehrbelastung von Zweiverdiener-Ehepaaren
gegenüber gleichgestellten Konkubinatspaaren ist ein seit Jahren stossendes
Ärgernis bei der direkten Bundessteuer. Um diese Verfassungswidrigkeit aus
dem Weg zu räumen, hat der Bundesrat heute beschlossen, eine entsprechende
Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Diese sieht eine Erhöhung des
heute bestehenden fixen Zweiverdienerabzugs vor: von 7'600 Franken auf 50
Prozent des niedrigeren Zweiteinkommens bis zu einem Maximalbetrag von
55'000 Franken. Sofern die Sofortmassnahme am 1. Januar 2007 in Kraft treten
kann, belaufen sich die Mindereinnahmen im Finanzplanjahr 2009 auf 750
Millionen. Um eine Erhöhung des strukturellen Defizits und damit die
Missachtung der Vorschriften der Schuldenbremse zu verhindern, müssen die
Einnahmenausfälle kompensiert werden. Diese sogenannte Gegenfinanzierung
soll vornehmlich über eine Tariferhöhung für Alleinstehende und
Konkubinatspaare sowie über Sparmassnahmen in den Departementen
sichergestellt werden.
Medienmitteilung:
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