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Totalrevision des PUBLICA-Gesetzes: Beitragsprimat und Konsolidierung


MEDIENMITTEILUNG

Totalrevision des PUBLICA-Gesetzes: Beitragsprimat und Konsolidierung

23. Sep 2005 (EFD) Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch
den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet.
Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen
Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung müssen auch die
Versicherten beitragen mit teilweise erhöhten Beiträgen. Bei freiwilligen
vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten versicherungsmathematisch
korrekt gekürzt, damit die bisher aufgetretenen Finanzierungsdefizite
eliminiert werden können. Die bei Inkrafttreten des totalrevidierten
Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits
Rentenbeziehenden (exkl. IV-Rentnerinnen und - Rentner) werden sodann in ein
geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse, überführt.
Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40'000 Versicherten die ihnen
zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf
und die dazugehörige Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen des
Parlaments verabschiedet.

Medienmitteilung:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/390

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