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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Optionen für die Anwendung des Cassis de Dijon Prinzips

Optionen für die Anwendung des Cassis de Dijon Prinzips

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen Bericht zur Cassis
de Dijon Thematik verabschiedet. In diesem Bericht werden - in
Erfüllung des Postulates 04.3390 eingereicht von Nationalrätin Doris
Leuthard - verschiedene Optionen für eine Anwendung des Cassis de Dijon
Prinzips untersucht und das weitere Vorgehen für die Umsetzung dieses
Prinzips in der Schweiz dargestellt. Unter Führung des seco wird eine
Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse
ausgearbeitet mit dem Ziel, bis Ende 2006 eine Botschaft zuhanden der
Eidgenössischen Räte zu verabschieden.

Im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EG zielt die bisherige
Strategie des Bundesrates darauf ab, die technischen Handelshemmnisse
durch eine bestmögliche Harmonisierung der schweizerischen
Produktevorschriften mit dem EG-Recht abzubauen und den Zugang
schweizerischer Produkte zum EG-Markt vertraglich abzusichern.
Letzteres ist insbesondere in jenen Bereichen von zentraler Bedeutung,
für welche das EG-Recht eine Produkteprüfung durch eine unabhängige
Drittstelle oder eine behördliche Zulassung vorschreibt. Im Interesse
der Exportwirtschaft will der Bundesrat daher auch in Zukunft Lösungen
auf Gegenseitigkeit anstreben.

In Bereichen wo dies nicht möglich ist, erklärt sich der Bundesrat - in
Anlehnung an das in der EG geltende Cassis de Dijon Prinzip - bereit,
künftig für Produkte, die in der EG frei zirkulieren können, auch den
schweizerischen Markt zu öffnen. Zu diesem Zweck wird unter
Federführung des seco eine Revision des Bundesgesetzes über die
technischen Handelshemmnisse vorbereitet. Die Vernehmlassung soll im
nächsten Frühling eröffnet werden, mit dem Ziel, die Botschaft des
Bundesrates zuhanden des Parlaments bis Ende 2006 zu verabschieden.
Dieses zusätzliche Instrument zur Beseitigung technischer
Handelshemmnisse ergänzt die bisherige Strategie des Bundesrates und
soll zur Belebung des Wettbewerbs im Inland sowie zur Senkung der
Kosten für die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen.
Gleichzeitig soll dadurch die wettbewerbsfördernde Wirkung des bereits
revidierten Kartellgesetzes noch verstärkt werden.

Davon betroffen wären beispielsweise Bauprodukte und Lebensmittel, für
welche die Vorschriften in der EG nicht vollständig harmonisiert sind
oder auch Fahrräder, für die in der EG nur Vorschriften auf Ebene der
einzelnen Mitgliedstaaten bestehen. Wie in der EG sollen jedoch
Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten
vorbehalten bleiben, sofern diese im schweizerischen Recht ausdrücklich
vorgesehen sind.

Der Bericht ist auf der Internetseite des seco publiziert
(www.seco.admin.ch).

Heinz Hertig, seco, Tel. 031 324 08 35.