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ETH-Bereich; neues Lohnsystem honoriert Leistung

Der Bundesrat genehmigt die Teilrevisionen des ETH-Rats der
Professorenverordnung und der Personalverordnung seines Bereichs. Der
Bundesrat gibt damit grünes Licht für flexiblere Anstellungs- und
Gehaltsbedingungen in den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten PSI,
WSL, EMPA und EAWAG.

Teilrevision der Professorenverordnung ETH

Mit der Teilrevision der Professorenverordnung legt der ETH-Rat die
Grundsätze einer kontinuierlichen Beurteilung der Qualität der Professoren
fest, die Ausgestaltung der Verfahren und Prozesse überträgt er den beiden
ETH. Dies betrifft namentlich die Evaluation der Leistung samt geeigneten
Schlichtungsverfahren. Die ETH können hier auf bereits vorhandene
Instrumente und Mechanismen zurückgreifen.

Bei der individuellen Lohnentwicklung kommt der gleiche Grundsatz zur
Anwendung. Bis das Maximum der jeweiligen Professorenkategorie erreicht ist,
wird die Entwicklung des Lohnes durch die Beurteilung der Leistung bestimmt.
Die Verordnung gibt den Rahmen vor, über die Höhe einer Anpassung
entscheidet der Präsident der ETH. Das Spektrum der Löhne in den
Professorenkategorien bleibt grundsätzlich unverändert. Zur Gewinnung
besonders ausgewiesener Fachkräfte kann der ETH-Rat den Lohn im Einzelfall
um bis zu 15% des Maximallohnes erhöhen.

Neu erhält der Präsident der ETH die Möglichkeit, zur Honorierung
aussergewöhnlicher Leistungen bis zu 10% über die Maxima hinauszugehen.

Teilrevision der Personalverordnung ETH-Bereich

Neues Lohnsystem

Die beiden ETH und die Forschungsanstalten PSI, WSL, EMPA und EAWAG erhalten
mit dem neuen Lohnsystem ein starkes Führungsinstrument. Es befreit die
Institutionen von Automatismen; systembedingte Lohnerhöhungen entfallen
künftig. Sämtliche Funktionen aller Mitarbeitenden des ETH-Bereichs werden
zu Beginn des kommenden Jahres einer der 15 Funktionsstufen des neuen
Systems zugeordnet. Bis anhin kamen 38 Lohnklassen zur Anwendung. Grundlage
der neuen Zuordnungen bilden klare Kompetenzprofile.

In einem zweiten Schritt erfolgt die leistungsbezogene Steuerung der Löhne.
Dieser Führungsprozess mit Zielvereinbarungen und Beurteilung der
Zielerreichung setzt eine sorgfältige Schulung und Begleitung der
Vorgesetzten und Mitarbeitenden voraus.

Die Präsidenten der beiden ETH und die Direktoren der vier
Forschungsanstalten werden den Termin für die leistungsbezogene Steuerung
der Löhne in ihrer Institution festlegen. Es steht ihnen dazu ein
Zeitfenster von zwei Jahren zur Verfügung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Martin Sommer, Stab ETH-Rat, Leiter Personal.
Telefon: 044 632 20 08