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Richtlinien für wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung


MEDIENMITTEILUNG

Richtlinien für wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung

22. Sep 2005 (EFD) Die Eidg. Finanzverwaltung EFV, die Eidg.
Bankenkommission EBK und das Bundesamt für Privatversicherungen BPV haben
gemeinsam Richtlinien für eine wirksame Finanzmarktregulierung erarbeitet.
Regulierungsprozesse sollen transparent sein, die Betroffenen vermehrt
einbeziehen und die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Regulierung
frühzeitig berücksichtigen. Dadurch kann die Regulierung wirksamer,
praxisnaher und kostenbewusster ausgestaltet werden.

Die Stabilität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer
Finanzsektors bedingen eine wirkungsvolle Regulierung. Die neuen
"Richtlinien für Finanzmarktregulierung" dienen als Leitfaden, um diese
verhältnismässig und kostenbewusst auszugestalten. Sie enthalten zehn
Grundsätze und beispielhaft formulierte Fragestellungen. Die Grundsätze
unterstreichen die Bedeutung eines transparenten und berechenbaren
Regulierungsprozesses und legen Wert auf eine bestmögliche Abschätzung der
wirtschaftlichen Konsequenzen der Regulierung.Die Regulierungsbehörden
sollen bewusst mögliche Alternativen und Regulierungsvarianten prüfen, den
politischen, inhaltlichen und zeitlichen Handlungsspielraum ermitteln und
die betroffenen Kreise während der Planung und Ausarbeitung der Regulierung
einbeziehen.

Die Regulierungsbehörden bemühen sich auch um eine inhaltliche und zeitliche
Koordination ihrer Regulierungsprojekte und begleiten deren Umsetzung wo
nötig mit gezielter Ausbildung. Zentral ist zudem das Anliegen, die
Auswirkungen der Regulierung auf die Volkswirtschaft und die
Standortattraktivität des Finanzplatzes anhand einheitlicher Kriterien zu
beurteilen und die Kosten und Nutzen für die Marktteilnehmer abzuwägen. Der
Aufwand der Überprüfungen selbst muss dabei verhältnismässig sein.

Die Richtlinien ermöglichen eine systematische Evaluation der Regulierung
bereits frühzeitig im Meinungsbildungs- und Regulierungsvorgang,
insbesondere im Rahmen der Arbeiten von Expertenkommissionen. Sie sollen -
in differenzierter Weise - auf allen Stufen der Finanzmarktregulierung
(Gesetze, Verordnungen, Rundschreiben, etc.) Anwendung finden.

Mit den neuen Richtlinien werden die bestehenden allgemeinen Vorgaben des
Bundesrates zur Abschätzung der Folgen von Regulierungen für den
Finanzbereich konkretisiert.

Auskunft:
René Weber, Eidg. Finanzverwaltung Tel. 031 324 75 52

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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