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Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Polen


Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Polen

Bern-Wabern, 19.09.2005. Das Rückübernahmeabkommen zwischen Polen und der
Schweiz wurde am 19. September 2005 in Warschau vom stellvertretenden
Innenminister Polens, Herr Pawel Dakowski, und vom Schweizerischen
Botschafter, Herr André von Graffenried, unterzeichnet. Dieses Abkommen
regelt die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen sowie von
Drittstaatsangehörigen. Der Transit durch die Vertragsstaaten wird ebenfalls
geregelt.

Das Abkommen enthält die formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger.
Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden formlos übernommen, wenn
bewiesen wird, dass sie sich vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten
haben oder durchgereist sind. Im Weiteren wird der Transit durch die
Vertragsstaaten bei Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
geregelt. Das Vertragsergebnis entspricht dem Standard der Europäischen
Union.

Aufgrund der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 und der allfälligen
Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen EU-Staaten ist
die Schweiz bestrebt, vertiefte Gespräche mit jenen Staaten aufzunehmen, mit
welchen noch keine Rückübernahmeabkommen bestehen. Zu diesen gehörte bisher
auch Polen. Dieses Abkommen ergänzt die bereits bestehenden Instrumente der
Schweiz im Bereich der Bekämpfung der irregulären Migration.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM

031 325 93 50