Bundesrat
eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Bern, 14.09.2005. Von Januar bis August 2005 wurden rund 40 Prozent
weniger Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Bei
konsequenter Anwendung des Asylgesetzes und durch dessen Revision dürften sich
die Asylgesuche auf niedrigem Niveau einpendeln. Dies ermöglicht strukturelle
und organisatorische Anpassungen im Rahmen des geltenden Asylgesetzes. Der heute
noch unbefriedigende Vollzug von Wegweisungen ist zu verbessern. Der Bundesrat
hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Asylverordnung über
Finanzierungsfragen und weiterer Verordnungen
eröffnet.
Die starke Abnahme der Asylgesuche macht strukturelle und organisatorische Anpassungen möglich, welche im Rahmen des geltenden Asylgesetzes, mit Änderung der entsprechenden Verordnungen, umzusetzen sind.
Anpassungen sind
in folgenden Bereichen vorgesehen:
- Die Asylverfahren sollen beschleunigt und die Empfangszentren besser ausgelastet werden. Das Ziel ist - mindestens für die einfacheren Fälle - die Asylentscheide so weit wie möglich in den Empfangszentren zu fällen. Darum soll die Aufenthaltsdauer bei Personen über 14 Jahre von heute maximal 30 Tagen neu auf maximal 60 Tage erhöht werden.
- Die Betreuungskostenpauschale des Bundes an die Kantone soll an die kleineren Infrastrukturaufgaben angepasst werden.
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Für vorläufig aufgenommene
Personen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, so dass die
Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermindert werden
kann.
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Das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) soll die Kompetenz erhalten, im Einvernehmen mit dem
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), mit anderen Staaten
organisatorische Vereinbarungen über die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
zu treffen, um die Ausreise abgewiesener Asylsuchender zu erleichtern.
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Die Rückkehrhilfe soll auf
Personen ausgedehnt werden, die noch über keinen rechtskräftigen
Nichteintretensentscheid (NEE) verfügen oder deren Ausreisefrist abgelaufen ist.
Diese Massnahme erhöht die Bereitschaft zur freiwilligen
Ausreise.
Diese Änderungen basieren noch auf dem heute geltenden Asylgesetz.
Sinkende Zahl
der Asylgesuche
Im Jahr 2004 sank die Anzahl der neu eingereichten Asylgesuche markant auf 14'248 Gesuche. In den Jahren zuvor waren in der Schweiz jährlich über 20'000 neue Asylgesuche zu verzeichnen. Auch im laufenden Jahr ist eine weitere Abnahme zu beobachten: Bis Ende August 2005 haben 6'375 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Dies sind 39.7 % weniger als im Vorjahr. Das Bundesamt für Migration (BFM) rechnet für 2005 mit rund 10'000 neuen Gesuchen.
Der im Vergleich zum übrigen Europa überdurchschnittliche Gesuchsrückgang ist auf den Sozialhilfestopp bei NEE, auf kürzere Behandlungsfristen und auf den konsequenten Vollzug zurückzuführen.
Weitere Auskünfte:
Dominique
Boillat, Information & Kommunikation BFM, 031 325 98
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