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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren 


Bern, 14.09.2005. Von Januar bis August 2005 wurden rund 40 Prozent weniger Asylgesuche eingereicht als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Bei konsequenter Anwendung des Asylgesetzes und durch dessen Revision dürften sich die Asylgesuche auf niedrigem Niveau einpendeln. Dies ermöglicht strukturelle und organisatorische Anpassungen im Rahmen des geltenden Asylgesetzes. Der heute noch unbefriedigende Vollzug von Wegweisungen ist zu verbessern. Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Asylverordnung über Finanzierungsfragen und weiterer Verordnungen eröffnet.

Die starke Abnahme der Asylgesuche macht strukturelle und organisatorische Anpassungen möglich, welche im Rahmen des geltenden Asylgesetzes, mit Änderung der entsprechenden Verordnungen, umzusetzen sind.

 

Anpassungen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:

-          Die Asylverfahren sollen beschleunigt und die Empfangszentren besser ausgelastet werden. Das Ziel ist - mindestens für die einfacheren Fälle - die Asylentscheide so weit wie möglich in den Empfangszentren zu fällen. Darum soll die Aufenthaltsdauer bei Personen über 14 Jahre von heute maximal 30 Tagen neu auf maximal 60 Tage erhöht werden.

-          Die Betreuungskostenpauschale des Bundes an die Kantone soll an die kleineren Infrastrukturaufgaben angepasst werden.

-          Für vorläufig aufgenommene Personen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, so dass die Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermindert werden kann.

-          Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll die Kompetenz erhalten, im Einvernehmen mit dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), mit anderen Staaten organisatorische Vereinbarungen über die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger zu treffen, um die Ausreise abgewiesener Asylsuchender zu erleichtern.

-          Die Rückkehrhilfe soll auf Personen ausgedehnt werden, die noch über keinen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) verfügen oder deren Ausreisefrist abgelaufen ist. Diese Massnahme erhöht die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise.

Diese Änderungen basieren noch auf dem heute geltenden Asylgesetz.

 

Sinkende Zahl der Asylgesuche

Im Jahr 2004 sank die Anzahl der neu eingereichten Asylgesuche markant auf 14'248 Gesuche. In den Jahren zuvor waren in der Schweiz jährlich über 20'000 neue Asylgesuche zu verzeichnen. Auch im laufenden Jahr ist eine weitere Abnahme zu beobachten: Bis Ende August 2005 haben 6'375 Personen ein Asylgesuch eingereicht. Dies sind 39.7 % weniger als im Vorjahr. Das Bundesamt für Migration (BFM) rechnet für 2005 mit rund 10'000 neuen Gesuchen.

Der im Vergleich zum übrigen Europa überdurchschnittliche Gesuchsrückgang ist auf den Sozialhilfestopp bei NEE, auf kürzere Behandlungsfristen und auf den konsequenten Vollzug zurückzuführen.

Weitere Auskünfte:

Dominique Boillat, Information & Kommunikation BFM, 031 325 98 80