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Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik eröffnet

Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik eröffnet

Der Bundesrat hat heute das EVD ermächtigt, bis zum 16. Dezember 2005
eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik
durchzuführen. Die Vorlage mit dem Titel „Agrarpolitik 2011“ (AP 2011)
ist auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichtet, die eine
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelwirtschaft
erfordern. Kern der Vorlage ist die Umlagerung der Marktstützung in
Direktzahlungen.

Die Agrarpolitik 2011 ist ein weiterer konsequenter Schritt in der seit
Beginn der neunziger Jahre laufenden Reform der Agrarpolitik. Die
Landwirtschaft soll ihre Aufgaben auch künftig durch eine nachhaltige,
auf den Markt ausgerichtete Produktion erfüllen. Deshalb müssen die
agrarpolitischen Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass das
vorhandene Potenzial für Produktivitätsfortschritte genutzt und die
Wettbewerbsfähigkeit auf allen Stufen der Nahrungsmittelwirtschaft
verbessert wird.

Zentrales Element der Agrarpolitik 2011 ist die Reduktion der
Marktstützung und die Abschaffung aller Exportsubventionen ausser jener
nach dem Schoggigesetz sowie die Senkung der Futtermittelzölle. Die
Umlagerung von Mitteln zu den Direktzahlungen stellt die Erbringung der
gemeinwirtschaftlichen Leistungen sicher. Gleichzeitig erleichtert die
Umlagerung die Behebung noch bestehender ökologischer Defizite. Die
ökologischen Ausgleichsflächen werden aufgrund des generell sinkenden
Preisniveaus konkurrenzfähiger. Der Strukturwandel soll gefördert
werden, wird jedoch auch künftig hauptsächlich innerhalb des
Generationenwechsels ablaufen.

Die Umsetzung der AP 2011 bedingt Änderungen in folgenden
Bundesgesetzen (BG): Landwirtschaftsgesetz, BG über das bäuerliche
Bodenrecht, BG über die landwirtschaftliche Pacht, BG über die
Familienzulagen in der Landwirtschaft, Lebensmittelgesetz und
Tierseuchengesetz.

Die Zahlungsrahmen liegen mit gesamthaft 13 458 Millionen Franken
leicht (0,2%) unter den für die laufenden 4 Jahre verfügbaren Mittel.
Aufgrund des sinkenden Preisniveaus reduziert sich das Einkommen des
Sektors Landwirtschaft von rund 3 auf 2,5 Milliarden Franken oder um
2,4 Prozent pro Jahr.

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Gesetzesänderungen soll bis zum 16.
Dezember 2005 dauern. Im Mai 2006 soll die Botschaft durch den
Bundesrat verabschiedet werden können, damit die parlamentarischen
Beratungen zwischen September 2006 und März 2007 stattfinden können.
Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sollen gleichzeitig mit den
neuen Zahlungsrahmen 2008-2011 auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind online zugänglich unter
http://www.blw.admin.ch (Dossier „Agrarpolitik 2011“)

Bundesamt für Landwirtschaft, Jürg Jordi, Sektion Information, Tel. 031
322 81 28