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Fachhochschulgesetz und Fachhochschulverordnung revidiert

Fachhochschulgesetz und Fachhochschulverordnung revidiert

Der Bundesrat hat heute die teilrevidierte Fachhochschulverordnung
verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem geänderten
Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen am 5. Oktober 2005
in Kraft. Die modernisierten Rechtsgrundlagen der Fachhochschulen
bilden unter anderem die Basis für die Umstellung auf das
Bachelor-Master-System, die im Herbstsemester vollzogen wird. Sie
gelten neu auch für die Fachbereiche Gesundheit, soziale Arbeit und
Kunst.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die teilrevidierte
Fachhochschulverordnung verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem
geänderten Fachhochschulgesetz am 5. Oktober 2005 in Kraft. Zeitgleich
hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement weitere
nachgeordnete Rechtserlasse zu den Fachhochschulen revidiert. Im
Mittelpunkt der angepassten Rechtsgrundlagen stehen die Überführung der
zuvor kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst
in Bundeskompetenz, die Umsetzung der Bologna-Deklaration und die
Akkreditierung. Weiter wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen verbessert und die Autonomie der Fachhochschulen vergrössert.
Die Teilrevision trägt den Reformzielen der „Hochschullandschaft
Schweiz“ Rechnung und sichert den Fachhochschulen eine gute
Ausgangsposition.

Die Schweizer Fachhochschulen stellen ab Herbstsemester 2005 auf das
zweistufige Studiensystem gemäss Bologna-Deklaration um. Die bisherigen
Fachhochschultitel werden durch die eidgenössisch anerkannten
Bachelortitel ("Bachelor of Arts" und "Bachelor of Science") abgelöst.
Auf der Masterstufe können die Fachhochschulen neu eidgenössisch
anerkannte Mastertitel abgeben ("Master of Arts" oder "Master of
Science"). Der Titelschutz für Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher
Diplome wird gewährleistet. Eine Übergangsbestimmung räumt den
betroffenen Personen das Recht ein, ab 1.1.2009 zusätzlich die neuen
Bachelor-Titel zu führen. Im Bereich der Weiterbildung können die
Fachhochschulen nun die Titel "Master of Advanced Studies" (MAS) oder
„Executive Master of Business Administration“ (EMBA) abgeben. Auch die
früher ausgestellten Nachdiplome werden geschützt.

Neue Bestimmungen in der revidierten Fachhochschulverordnung
ermöglichen es, Standardkosten als Finanzierungsgrundlage einzuführen
und für die Anerkennung ausländischer Diplome Gebühren zu erheben. Die
Finanzierung der Weiterbildung durch den Bund wird bis Ende 2006
befristet und Weiterbildungsstudiengänge müssen künftig kein
Anerkennungsverfahren durch den Bund mehr durchlaufen.

Informationen: http://www.bbt.admin.ch

Marco Scruzzi, Leistungsbereich Fachhochschulen, BBT, Tel. 031 324 91
51  Christophe Hans, Pressesprecher EVD, Tel. 031 322 39 60