Das
Bundesverwaltungsgericht nimmt seinen Betrieb im Jahr 2007 auf und ersetzt die
bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste des Bundes. Dies hat zur
Folge, dass die Arbeitsverhältnisse der bisherigen Angestellten aufgelöst werden
müssen. Das Parlament wird die Richter und Richterinnen des
Bundesverwaltungsgerichts während der Herbstsession wählen und die provisorische
Gerichtsleitung bestimmen. Anschliessend wird diese das weitere Gerichtspersonal
(Gerichtsschreiber/innen und administrative Mitarbeiter/innen)
rekrutieren.
Die vom
Bundesrat beschlossene Übergangsregelung sieht für die betroffenen
Mitarbeitenden eine gewisse Bevorzugung gegenüber externen Bewerberinnen und
Bewerbern vor. So darf die provisorische Gerichtsleitung eine Stelle nur dann
extern besetzen, wenn die Rekrutierung aus dem Kreis der bisherigen Angestellten
der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste keinen Erfolg zeitigt. Die
Gerichtsleitung muss die Mitarbeitenden direkt kontaktieren und zu einem
Bewerbungsgespräch einladen. Diese Regelung verpflichtet die Gerichtsleitung
aber nicht, sämtliche bisherigen Mitarbeitenden zu übernehmen.
Abgesehen
von den spezifischen Bestimmungen, welche die besondere Übergangssituation
berücksichtigen, gelten für das künftige Personal des Bundesverwaltungsgerichts
die gleichen Vorschriften wie für das Personal des Bundesstrafgerichts. Der
Bundesrat hat den Geltungsbereich der einschlägigen Verordnung auf das neue
Gericht ausgedehnt.
Weitere Auskünfte:
Christoph
Auer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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