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KVG-Revision: Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich fest

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 7. September 2005

KVG-Revision: Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen zur
Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich fest

Der Bundesrat hat sich über die neuen Vorschläge der Kommission für Soziale
Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) zur Spitalfinanzierung und
zum Risikoausgleich ausgesprochen. Er erachtet diese nicht als sachgerecht
und hält an seinen Vorschlägen fest.

Der Ständerat wird in der Herbstsession die Neuregelung der
Spitalfinanzierung im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes
(KVG) beraten. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell sieht eine
Finanzierung zu gleichen Teilen (dual-fix) zwischen den Krankenversicherern
und den Kantonen vor. Damit sollen die Leistungen im stationären Bereich
transparent ausgewiesen und abgegolten werden.

Die SGK-S schlägt nun ein monistisches System vor, in dem die Leistungen im
stationären und ambulanten Bereich von einem Kostenträger, den
Krankenversicherern, bezahlt werden. Die Kantone haben anschliessend den
Versicherern 30 Prozent dieser Kosten zurückzuerstatten. Der Beitrag der
Kantone kann in Kantonen mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau tiefer
festgesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet dieses System als intransparent, weil der
Kostenanteil der Kantone variieren kann. Zudem erhalten die Akteure keine
weiteren Instrumente, um die Leistungen zu steuern und damit die Kosten
einzudämmen.

Risikoausgleich bis 2010 überprüfen

Im vergangenen Herbst hat das Parlament der vom Bundesrat beantragten
Verlängerung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern bis Ende
2010 zugestimmt. Dies unter der Bedingung, dass der Risikoausgleich während
dieser Zeit vertieft überprüft wird.

Die SGK-S schlägt nun eine Änderung des Risikoausgleichs vor, wonach die
bisherigen Kriterien Alter und Geschlecht mit zwei weiteren ergänzt werden
sollen: die Folgekosten im Jahr nach einem Spitalaufenthalt und Diagnosen,
die auf spezifischen Medikamenten für gewisse Krankheiten gründen.

Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen als problematisch, da es dem im
Herbst getroffenen Entscheid des Parlaments widerspricht. Zudem wird dem
Bundesrat keine Gelegenheit gegeben, die neu eingebrachten Kriterien
vertieft zu überprüfen. Der Bundesrat ist jedoch nach wie vor bereit,
Varianten zum heutigen Risikoausgleich bis 2010 näher zu untersuchen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Jean-Marc Crevoisier, Chef Kommunikationsdienst EDI, Tel. 079 763 84 10