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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 7. September 2005. Der Bundesrat hat heute eine Verordnungsrevision für die verbesserte Integration der Ausländerinnen und Ausländer gutgeheissen. Neu kann die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gewissen Personengruppen mit der Verpflichtung verbunden werden, Sprach- und Integrationskurse zu besuchen. Die Änderungen treten am 1. Februar 2006 in Kraft.

 

In der Integrationsverordnung wird ausdrücklich auf die Bedeutung der Mit-verantwortung der Ausländerinnen und Ausländer für eine erfolgreiche Integration hingewiesen. Die Migrationsbehörden haben bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis den Grad der Integration einzubeziehen. So kann die Niederlassungsbewilligung bei einer erfolgreichen Integration bereits nach fünf Jahren erteilt werden. Die Behörden können religiösen Betreuungspersonen oder Lehrkräften für heimatlichen Sprach- und Kulturunterricht vor der Einreise den Besuch von Sprach- und Integrationskursen vorschreiben. Zudem können inskünftig auch vorläufig aufgenommene Personen an Integrationsmassnahmen teilnehmen.

 

Das Bundesamt für Migration übernimmt in der Integration eine Koordinationsfunktion und wird beauftragt die Integrationsmassnahmen aufeinander abzustimmen. Die Kantone sind gehalten, eine Ansprechstelle für Integrationsfragen zu bezeichnen.

 

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Migration, 031 325 93 50