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Personensicherheitsprüfungen: Teilrevision der Verordnung

3003 Bern, 7. September 2005

Medieninformation

Personensicherheitsprüfungen: Teilrevision der Verordnung

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Teilrevision der Verordnung über die
Personensicherheitsüberprüfungen (PSPV) verabschiedet. Sie tritt auf den 1.
Oktober 2005 in Kraft und betrifft vor allem eine Aktualisierung der
Funktionenlisten.

Die Sicherheitsprüfungen werden auf Antrag von ersuchenden Bundesstellen
durch die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS durchgeführt.
Geprüft werden Angestellte des Bundes, Angehörige der Armee sowie Dritte,
die im Rahmen ihrer sicherheitsempfindlichen Funktion Zugang zu
klassifizierten Informationen, Materialien oder militärischen Anlagen der
Schweiz oder des Auslandes haben müssen. Die Personensicherheitsprüfungen
erfolgen nach internationalem Standard und sind die Basis für eine
zwischenstaatliche Zusammenarbeit im klassifizierten Bereich.

Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsprüfung ist die
Einwilligung der betroffenen Person sowie die durch die ersuchenden Stellen
nachgewiesene sicherheitsempfindliche Funktion. Aus Gründen der Wirksamkeit
und der Wirtschaftlichkeit sind die Prüfverfahren entsprechend der zu
prüfenden Funktion abgestuft. Die geprüften Personen sowie die betroffenen
Bundesstellen werden von der Fachstelle mittels Risikoverfügung über das
Ergebnis der Sicherheitsprüfung orientiert.

Die zu prüfenden Funktionsträger in Verwaltung und Armee werden in den
Anhängen 1 (Funktionen in der Bundesverwaltung) und 2 (Funktionen in der
Armee) der PSPV aufgeführt. Diese Funktionenlisten müssen mindestens alle
fünf Jahre aktualisiert werden.

Infolge von Reformen in Verwaltung und Armee XXI mussten die Bezeichnungen
von Verwaltungseinheiten und Entscheidungsträgern sowie von verschiedenen
Armeeverbänden bereits vor Ablauf der Fünfjahresfrist angepasst werden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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