Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Strafantrag des seco gegen fragwürdige Geschäftspraktiken mit

Strafantrag des seco gegen fragwürdige Geschäftspraktiken mit
Firmenregistern

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat gegen mehrere Schweizer
Unternehmen bei den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden
Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Ausgangspunkt
bildet eine Vielzahl von Beschwerden aus dem Ausland, die sich über die
untransparenten Angebotsformulare für Einträge in ein Firmenregister
beklagen.

Mehrere schweizerische Unternehmen üben von der Schweiz aus fragwürdige
Geschäftspraktiken mit Einträgen in Firmenregister aus. Die
entsprechenden Antragsformulare erwecken zumeist den Eindruck, der
Eintrag sei kostenlos. In Tat und Wahrheit wird mit dem Ausfüllen und
Unterzeichnen ein mehrjähriger Insertionsvertrag geschlossen. Die
Kosten für den Eintrag stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zur
Eintreibung der Insertionskosten werden zuerst Mahnbriefe, dann
Inkasso-Gesellschaften eingesetzt. Letztlich geht es um die
Kommerzialisierung einer irrtümlich gesetzten Unterschrift. Diese
Praktiken haben zu einer Vielzahl von Beschwerden aus der ganzen Welt
geführt, die sich zum Teil gegen die von der Schweiz aus operiendende
Registerfirma oder gegen die schweizerischen Inkassogesellschaften
richten. Das seco sah sich deshalb veranlasst, eine Strafklage gegen
die Registerfirma NovaChannel AG sowie gegen die Inkasso-Unternehmen
OVAG International AG und Premium Recovery AG einzureichen. Da die
beiden Inkassogesellschaften auch ausländische Registerhandelsfirmen
vertreten - so die European City Guide aus Valencia, Spanien, die
Construct Data Verlag AG aus Vösendorf, Österreich und die TVV Verlag
GmbH aus Hamburg, Deutschland -, besteht der Verdacht auf
grenzüberschreitend angelegte zweifelhafte Geschäftspraktiken.

Die vom seco in den Kantonen Zug und Luzern eingereichten Strafklagen
haben zu einer Vereinheitlichung der Strafuntersuchung beim kantonalen
Untersuchungsrichteramt Luzern geführt. Dieses hat bei der NovaChannel
AG, bei der OVAG International AG und bei der Premium Recovery AG im
Juli 2005 die notwendigen Geschäftsunterlagen sichergestellt. Die
zuständigen Strabehörden werden zu beurteilen haben, ob die
eingeklagten Geschäftsgebaren den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs
erfüllen oder nicht. Dem seco ist in der Bundesgesetzgebung gegen den
unlauteren Wettbewerb ein Klagerecht eingeräumt. Dieses kommt zum
Tragen, wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland durch unlauteres
Geschäftsgebaren von schweizerischen Unternehmen beeinträchtigt wird.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation

Guido Sutter  seco Tel. +41 (0)31 322 28 14