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Revision des Lebensmittelrechts: Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen

Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

        Medienmitteilung

     Bern, den 31. August 2005

Revision des Lebensmittelrechts: Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat heute davon Kenntnis genommen, dass die Kantone und die
interessierten Kreise im Grundsatz der Übernahme des EG Hygienerechts im
Lebensmittelbereich zustimmen. Die Arbeit zur Angleichung des
schweizerischen Lebensmittelrechts an das EG-Recht wird demnach plangemäss
fortgeführt.

Neben der Übernahme des EG Hygienerechts sieht die Revision eine neue
Struktur des Lebensmittel-Verordnungsrechts vor. Der Bundesrat wird
diesbezüglich nicht allen Forderungen der interessierten Kreise entsprechen
können. Auch werden im Rahmen dieses Projektes keine strukturellen Fragen
der Zuständigkeiten der Bundesämter behandelt.

Das EG-Recht tritt auf Anfang 2006 in Kraft; auf diesen Zeitpunkt muss die
Gleichwertigkeit mit den schweizerischen Vorschriften staatsvertraglich
vereinbart werden. Weil es darum geht, die Exportfähigkeit für
schweizerische Lebensmittel zu erhalten und neue Märkte zu erschliessen,
erträgt der Fahrplan für die Verordnungsänderungen keinen Aufschub.
Strukturelle Änderungen und Fragen der Zuständigkeiten werden im Rahmen
anderer Projekte weiterverfolgt.

Die Kantone erwarten aus dem Vollzug der Änderungen des neuen
Lebensmittelrechts Mehrkosten. Der Bundesrat lässt diese in einer
Regulierungsfolgenabschätzung überprüfen.

Auskunft erteilen:

Bundesamt für Gesundheit, Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich
Verbraucherschutz,

Tel.: 031 322 95 05

Bundesamt für Veterinärwesen, Thomas Jemmi, Leiter Internationales,

Tel.: 031 323 85 31

Bundesamt für Landwirtschaft, Olivier Félix, Leiter Abteilung
Produktionsmittel

Tel.: 031 322 81 28