Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat beschliesst grundlegende Aufgabenüberprüfung


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat beschliesst grundlegende Aufgabenüberprüfung

31. Aug 2005 (EFD) Der Bundesrat will die Aufgaben des Bundes einer
grundlegenden Überprüfung unterziehen. Dabei soll ausgelotet werden, auf
welche Aufgaben ganz verzichtet und bei welchen Aufgaben die Staatstätigkeit
reduziert werden kann. Ebenfalls geprüft werden Ausgliederungen oder die
Entflechtung von Aufgaben, die heute von Bund und Kantonen gemeinsam
wahrgenommen werden. Mit der Aufgabenüberprüfung verfolgt der Bundesrat das
Ziel, den Haushalt weiter zu entlasten und damit neue Handlungs- und
Gestaltungsspielräume zu schaffen. Insbesondere geht es ihm darum, die
Finanzpolitik in den Dienst einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik
zu stellen. Der Bundesrat fasste diesen Beschluss basierend auf Vorarbeiten
des Eidg. Finanzdepartements EFD, die der Bundesrat am 22. Dezember 2004 in
Auftrag gegeben hatte.

Auf den Bundeshaushalt kommen in den nächsten Jahren sowohl auf der
Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite Mehrbelastungen in Milliardenhöhe zu.
Trotz zwei Entlastungsprogrammen und der Aufgabenverzichtsplanung der
Verwaltung drohen die Finanzen des Bundes mittelfristig wieder aus dem
Gleichgewicht zu geraten. Der Bundesrat will daher auf der Grundlage einer
flächendeckenden Aufgabenüberprüfung frühzeitig strukturelle Reformen
einleiten und damit möglichst vermeiden, in den kommenden Jahren wieder
kurzfristige Sparprogramme beschliessen zu müssen.

Die Überprüfung der Aufgaben soll dem Bunderat auch Gelegenheit geben zu
prüfen, in wie weit einzelne Aufgaben der Wahrnehmung einer grundlegenden
Staatsfunktion dienen (Gewährleistung von innerer und äusserer Sicherheit
inkl. Schutz der natürlichen Lebensgrundlage, Schaffung und Schutz einer
funktionierenden rechtsordnung, Erbringung von öffentlichen
Dienstleistungen, Gewährleistung des sozialen Ausgleichs).

Als Reformstossrichtungen im Vordergrund stehen der gänzliche Verzicht auf
Aufgaben sowie Politikänderungen, die eine Reduktion des Mitteleinsatzes
ermöglichen. Da dies in aller Regel Gesetzes- und gegebenenfalls
Verfassungsänderungen erfordern wird, rechnet der Bundesrat mit ersten
Entlastungen ab 2009.

Der Bundesrat wird sich mit der Aufgabenüberprüfung, die zu einem tragenden
Element der Legislaturplanung 2007-2011 werden soll, schwergewichtig ab dem
kommenden Jahr befassen. Dabei sollen die ersten Diskussion im Gremium
selbst stattfinden und die Verwaltung erst zur Konkretisierung der vom
Bundesrat beschlossenen Reformstossrichtungen beigezogen werden. Auch auf
den Einsatz externer Experten wird verzichtet. Der Bundesrat bestätigt damit
einen am 22. Dezember 2004 gefassten Vorentscheid.

Die technischen Vorarbeiten werden vom EFD geleitet. Der Bundesrat hat das
EFD insbesondere beauftragt, zusammen mit den Departementen ein umfassendes
Aufgabenportfolio zu erstellen.

Auskunft für Medienschaffende:

Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 51

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch