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Vorbereitung der Wiederaufbauhilfe - Stärkung der Prävention

Medienmitteilung

Vorbereitung der Wiederaufbauhilfe - Stärkung der Prävention

Die zerstörerischen Hochwasser haben Schäden in Milliardenhöhe angerichtet.
Während im privaten Bereich der Versicherungsschutz greift, ist der Bund
beim Wiederaufbau von öffentlichen Infrastrukturanlagen gefordert. Der
Bundesrat hat am Mittwoch eine Aussprache über die Lage geführt. Das Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird bis
Mitte November Vorschläge für den Wiederaufbau und - sofern nötig -
Massnahmen zur Stärkung der Prävention zu erarbeiten.

Der Gesamtschaden ist nach einer groben Schätzung des Bundesamtes für Wasser
und Geologie (BWG) vergleichbar mit demjenigen der Unwetter von 1987 und
1999. Private und die öffentliche Hand sind gleichermassen betroffen. Die
Schadenserhebung ist noch im Gang; sie wird von Bundesamt für Wasser und
Geologie koordiniert. Detaillierte Zahlen sind für Mitte Oktober zu
erwarten.

Während die privaten Schäden durch die Versicherungen weitgehend gedeckt
sind, kommen Bund, Kantone und Gemeinde für die Schäden an Gebäuden und
Anlagen der öffentlichen Hand auf. Die Kantone haben Anspruch auf erhebliche
Bundesbeiträge an die Behebung von Flur- und Infrastrukturschäden. Zur
Bereitstellung braucht es eine Botschaft und einen Beschluss des Parlaments.
Das UVEK wird dem Bundesrat bis am 15. November ausserordentliche Massnahmen
zur Behebung der Unwetterschäden vorschlagen. Dies umfasst eine
Dokumentation der Ereignisse, eine detaillierte Zusammenstellung der Schäden
und einen Vorschlag für die Finanzierung des Wiederaufbaus.

Verwendung der Mittel

Die Mittel dienen der Reparatur und der Erstellung von beschädigten oder
zerstörten Infrastrukturen. Bei den Hauptstrassen beläuft sich der
Bundesbeitrag für die Schadensbehebung auf bis zu 75 Prozent, bei den
Nationalstrassen auf bis zu 76 Prozent. Während die SBB und die Swisscom die
Folgekosten selber übernehmen, erhalten die Privatbahnen Bundeshilfe. Dazu
kommt die Instandstellung von Wasserläufen; die Sicherung und Behebung von
Rutschungen. Für die Behebung der Schäden sind die Kantone zuständig. Sie
stellen dem Bund Rechnung.

Lehren ziehen - Prävention stärken

Eine wirksame Prävention zahlt sich aus, wie die vergangenen Unwetter
gezeigt haben. Die Massnahmen kosten einen Bruchteil dessen, was sonst für
die Behebung von Schäden aufzuwenden wäre. Die Prävention ist indessen im
Licht der Ereignisse laufend zu verbessern. Dies betrifft insbesondere
folgende Bereiche:

Gefahrengrundlagen Die Gefahrenkarten zeigen, welche Naturgefahren in einem
bestimmten Gebiet vorkommen. Sie sind Voraussetzung für nachhaltige
Massnahmen. Für die Erstellung sind die Kantone allein zuständig. Der
Bundesrat wird auf die Kantone einwirken, damit die Erstellung der
Gefahrenkarte beschleunigt und bis 2011 abgeschlossen wird.

Raumplanerische Massnahmen Zuständig für die Raumplanung sind die Kantone
und Gemeinden. Es ist Sache der Kantone, Risikozonen auszuscheiden. Der Bund
hat nur die Kompetenz, die Richtpläne der Kantone zu genehmigen.

Die Hochwasserkatastrophe hat vor Augen geführt, wie wichtig nachhaltige
Schutzkonzepte sind. Nachhaltig sind sie dann, wenn Umweltschutz und Schutz
vor den Naturgefahren zusammengehen. Das UVEK wird diesem Gedanken bei den
Schutzkonzepten vermehrt zur Nachachtung verhelfen.

Bern, 31. August 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

UVEK-Dossier Hochwasser 2005 im Internet:
http://www.uvek.admin.ch/hochwasser