Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt auf dem aktuellen Niveau von 2.5 Prozent
Eidgenössisches Departement
des Innern
Medienmitteilung
Bern, den 31. August 2005
Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt auf dem aktuellen Niveau von
2.5 Prozent
Der Mindestzinssatz muss gemäss Gesetz mindestens alle 2 Jahre überprüft
werden. Da der Satz bereits letztes Jahr überprüft und auf den 1. Januar
2005 nach oben angepasst worden ist, hat der Bundesrat beschlossen, in
diesem Jahr keine Überprüfung vorzunehmen. Damit wird der Mindestzinssatz
auch im nächsten Jahr auf dem aktuellen Niveau von 2.5 Prozent belassen.
Eine Anpassung des Satzes ist nicht angezeigt, da die Finanzmärkte sich in
diesem Jahr zwar erfreulich entwickelt haben, die Folgen der negativen
Börsenjahre jedoch noch immer spürbar sind.
Die Finanzmärkte haben sich in diesem Jahr bisher erfreulich entwickelt. Der
Pictet BVG-Index 93 konnte in diesem Jahr beispielsweise von Januar bis Juli
um 7.3 Prozent zulegen. Auch der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP
spricht von einer Performance von 6.2 Prozent im ersten Halbjahr 2005.
Gemäss den Schätzungen der Complementa Investment Controlling SA hat sich
auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Demnach
dürfte der Anteil der Kassen in Unter-deckung von 25 Prozent Ende 2003 auf
13 Prozent Ende Juni 2005 gesunken sein. Aufgrund dieser Zahlen ist eine
Senkung des Satzes nicht angebracht.
Gegen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes spricht die Tatsache, dass die
Folgen der negativen Börsenjahre noch nicht ganz bewältigt sind. Ausserdem
muss den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden,
Wertschwankungsreserven zu bilden, um zukünftige Schwankungen ausgleichen
zu können
Im nächsten Jahr wird der Bundesrat den Mindestzinssatz überprüfen und eine
An-passung vornehmen, wenn dies aufgrund der Entwicklung der
Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen angebracht ist.
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Joseph Steiger, Bereich Oberaufsicht, Finanzierung
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