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Bundesrat verlängert die Bewilligungen für sieben Kantone

 

Bern, 31.08.2005. In sieben Kantonen können weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollzogen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Bewilligungen für diese Versuche verlängert.

 

Seit 1999 setzen die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin und seit 2003 auch der Kanton Solothurn diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Electronic Monitoring (EM) gelangt vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Seltener zum Zuge kommt es gegen Ende der Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit. Die Anwendungsfälle (1484 bis Ende 2004) übertreffen die Erwartungen bei Weitem.

 

Positive Ergebnisse


Gemäss erstem Evaluationsbericht vom Juni 2003 ist EM technisch durchführbar und die Vollzugskosten sind vergleichsweise tief. EM hat Strafcharakter, da die elektronische Fussfessel die Teilnehmenden ständig an ihre Situation erinnert. Zugleich erweist es sich für die Teilnehmenden und ihre Angehörigen als sozialverträglichste Form des Strafvollzugs. Laut zweitem Evaluationsbericht vom Dezember 2004 liegt EM mit einer Rückfallquote von 22 % im Vergleich zu anderen Vollzugsformen im Mittelfeld.

 

Angesichts der positiven Ergebnisse verlängert der Bundesrat die Bewilligungen für die sieben Kantone. Bei der Inkraftsetzung des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird er nochmals entscheiden, ob und in welchem Rahmen die Versuche weitergeführt und eventuell auf weitere Kantone ausgedehnt werden sollen.

 

Weitere Auskünfte:
Peter Häfliger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 45