Bern, 31.08.2005. In sieben Kantonen können weiterhin
Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der
Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollzogen werden. Der Bundesrat hat am
Mittwoch die Bewilligungen für diese Versuche
verlängert.
Seit 1999 setzen die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
Bern, Waadt, Genf und Tessin und seit 2003 auch der Kanton Solothurn diese
alternative Form der Strafverbüssung ein. Electronic Monitoring (EM) gelangt
vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine
Strafvollzugsanstalt zum Einsatz. Seltener zum Zuge kommt es gegen Ende der
Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der
Halbfreiheit. Die Anwendungsfälle (1484 bis Ende 2004) übertreffen die
Erwartungen bei Weitem.
Positive Ergebnisse
Gemäss erstem Evaluationsbericht vom Juni 2003 ist EM technisch
durchführbar und die Vollzugskosten sind vergleichsweise tief. EM hat
Strafcharakter, da die elektronische Fussfessel die Teilnehmenden ständig an
ihre Situation erinnert. Zugleich erweist es sich für die Teilnehmenden und ihre
Angehörigen als sozialverträglichste Form des Strafvollzugs. Laut zweitem
Evaluationsbericht vom Dezember 2004 liegt EM mit einer Rückfallquote von 22 %
im Vergleich zu anderen Vollzugsformen im Mittelfeld.
Angesichts der positiven Ergebnisse verlängert der
Bundesrat die Bewilligungen für die sieben Kantone. Bei der Inkraftsetzung des
revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird er nochmals
entscheiden, ob und in welchem Rahmen die Versuche weitergeführt und eventuell
auf weitere Kantone ausgedehnt werden sollen.
Weitere Auskünfte:
Peter Häfliger,
Bundesamt für Justiz, Tel.
031 / 322 41 45