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Bundesrat Leuenberger im Katastrophengebiet vor Ort

Medienmitteilung

Bundesrat Leuenberger im Katastrophengebiet vor Ort

UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger hat am Freitag den von der
Unwetterkatastrophe stark betroffenen Kanton Nidwalden besucht. Er liess
sich in Wolfenschiessen, Buochs und Ennetbürgen die schweren Schäden zeigen
und orientierte sich über die Wirkung von Schutzmassnahmen. Der Kanton
Nidwalden hat an der Engelberger Aa ein vorbildliches
Hochwasserschutzkonzept umgesetzt, das seinen präventiven Nutzen in den
letzten Tagen bewiesen  hat.

Bundesrat Moritz Leuenberger begab sich am Mittag nach Stans, wo er mit Frau
Landammann Lisbeth Gabriel und einer Nidwaldner Behördendelegation Gespräche
führte. Die Schäden im Kanton sind immens; alle Gemeinden am See wurden
überflutet, Verkehrswege sind zerstört.  "Ich bin bestürzt, wie verheerend
die Naturgewalten sind, erst recht, wenn keine Prävention betrieben wird",
sagte Leuenberger.

Entlang der Engelberger Aa  besichtigte der UVEK-Vorsteher die
Schutzmassnahmen, die nach dem Hochwasser 1987 in Angriff genommen wurden.
Ein wichtiger Teil dieser Schutzmassnahmen beruht auf der kontrollierten
Überschwemmung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Buochs blieb dank der
vorbildlichen Hochwasserprävention dieses Jahr von Überschwemmungen
verschont. In Ennetbürgen kam es zu Überschwemmungen, weil dort das
Hochwasserschutzprojekt noch nicht umgesetzt werden konnte. "Das zeigt, dass
Präventionsmassnahmen wirken und grösste Zerstörungen verhindern können",
stellte Leuenberger fest. Mit 26 Millionen Franken Investitionen im
Stanserboden sind laut Experten Schäden von mindestens 100 Millionen Franken
verhindert worden. "Die beste Sparpolitik ist Präventionspolitik", sagte
Leuenberger.

Ein erster fundierter Gesamtüberblick zu den Schäden ist etwa für Mitte
Oktober zu erwarten. Die Experten sind in den Hochwassergebieten unterwegs
und nehmen Schäden auf. Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Wasser und
Geologie verantwortlich für die Koordination der zuständigen Stellen. Mit
den Kantonalen Gebäudeversicherungen und den Privatversicherern besteht eine
enge Zusammenarbeit.

Die Schäden an Häusern, Privatfahrzeugen werden von den
Gebäudeversicherungen und den Privatversicherern übernommen; Personenschäden
von den Unfallversicherungen. Für nicht versicherbare Elementarschäden
besteht ein spezieller gesamtschweizerischer Fonds. Zudem stehen die Mittel
der verschiedenen Hilfsaktionen und Hilfswerke zur Verfügung.

Für die Schäden an staatlichen Infrastrukturen kommen Gemeinden, Kantone und
Bund auf.

Bern, 26. August 2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Presse- und Informationsdienst UVEK; 031.322.55.11
Im Internet:
Dossier Hochwasser 2005 - http://www.uvek.admin.ch/hochwasser