Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Botschaft zur Erweiterung des Agrarabkommens mit der EG

Botschaft zur Erweiterung des Agrarabkommens mit der EG

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Erweiterung des
Agrarabkommens von 1999 zwischen der EG und der Schweiz verabschiedet.
Die Erweiterung enthält die Umwandlung von früheren Zollpräferenzen der
neuen EU-Mitglieder, die vor ihrem EU-Beitritt ein Freihandels-abkommen
mit der EFTA abgeschlossen hatten, in präferentielle Zollkontingente
für die gesamte EU. Die Schweiz erhält im Gegenzug neue Konzessionen
für den Export von Mastrindern und Treibzichorien.

Am 1. Mai 2004 sind zehn Staaten Osteuropas der EU beigetreten. Sie
wenden seither die gemeinsame Aussenhandelspolitik der EU an,
einschliesslich der Agrarabkommen mit der Schweiz. Mit acht der zehn
neuen EU-Staaten hatte die Schweiz früher im Rahmen der EFTA
Freihandelsabkommen abgeschlossen. Durch den EU-Beitritt mussten die
acht Staaten diese Freihandelsabkommen kündigen. Bei einigen
Agrarprodukten gingen dabei bisherige Zollpräferenzen zugunsten dieser
acht Länder verloren, da die betroffenen Produkte in den Agrarabkommen
zwischen der Schweiz und der EU nicht erfasst sind.

Anlässlich des Gipfeltreffens Schweiz-EU vom 19. Mai 2004 haben sich
die Schweiz und die EU darauf geeinigt, die bisherigen Zollpräferenzen
in der Substanz weiterzuführen. Die Schweiz verzichtete ausserdem auf
mögliche Ausgleichsansprüche im Rahmen der WTO. Die EU gewährte der
Schweiz im Gegenzug zusätzliche bilaterale Zollkonzessionen für 4600
Masttiere der Rindergattung und 500 Tonnen Treibzichorien. Beide
Parteien kamen überein, die Zollzugeständnisse autonom rückwirkend auf
den 1. Mai 2004 in Kraft zu setzen und sie durch eine Anpassung der
Anhänge 1 und 2 des Agrarabkommens vertraglich zu binden.

Mit der heute verabschiedeten Botschaft legt der Bundesrat die
vertragliche Festlegung dieser Zollpräferenzen dem Parlament zur
Genehmigung vor.

Gisèle Jungo, Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Internationales,
Tel. 031 322 05 43