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Umweltverträglichkeitsprüfung vereinfachen - Missbräuche im Verbandsbeschwerderecht verhindern

Medienmitteilung

Umweltverträglichkeitsprüfung vereinfachen - Missbräuche im
Verbandsbeschwerderecht verhindern

Der Bundesrat hat zum Bericht und der Gesetzesvorlage der Rechtskommission
Ständerat zur parlamentarische Initiative Hofmann (02.436) Stellung
genommen. Er unterstützt die Stossrichtung der Kommission, die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Verbandsbeschwerderecht gezielt
zu verbessern und Missbräuche bei der Anwendung der Instrumente zu
verhindern.

Am 19. Juni 2002 reichte Ständerat Hans Hofmann eine parlamentarische
Initiative ein zur Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
zur Verhinderung von Missbräuchen beim Verbandsbeschwerderecht. Die
Initiative wurde der Rechtskommission des Ständerats zur Erarbeitung einer
Vorlage überwiesen. Nach eingehender Beratung und Durchführung eines
Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf verabschiedete die Kommission am
27. Juni 2005 den Bericht und den Gesetzesentwurf zuhanden ihres Rates und
gab gleichzeitig dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Bundesrat
hat an seiner heutigen Sitzung die Vorlage diskutiert.

Diese bezweckt, die UVP zu vereinfachen und Missbräuche beim
Verbandsbeschwerderecht zu verhindern. Diese Ziele sollen erreicht werden
mit Änderungen im Umweltschutz- sowie im Natur- und Heimatschutzgesetz
(siehe Kasten).

Die Haltung des Bundesrats

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass sich die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Verbandsbeschwerderecht für den
korrekten Vollzug des Umweltrechts grundsätzlich bewährt haben. Indes sieht
er - in weitgehender Übereinstimmung mit der Kommission für Rechtsfragen -
verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung dieser
Instrumente. Der Bundesrat unterstützt daher die Stossrichtung der Vorlage
und stimmt auch den beantragten Gesetzesänderungen zu.

So begrüsst der Bundesrat die neu eingeführte Verpflichtung, die Liste der
UVP-pflichtigen Anlagetypen und die Schwellenwerte periodisch zu überprüfen
und gegebenenfalls anzupassen. Er weist darauf hin, dass hierzu eine
Aktualisierung der UVP-Verordnung bereits im Gang ist. Unterstützung durch
den Bundesrat findet auch die Vereinfachung der UVP-Berichterstattung zwecks
finanzieller und zeitlicher Entlastung der Gesuchssteller. Die
Landesregierung weist hier aber ausdrücklich auf die Bedeutung des
Vorsorgeprinzips hin und hält fest, dass eine sorgfältige Interessenabwägung
unter Berücksichtigung der Umweltanliegen weiterhin notwendig ist.

Das Umweltschutzgesetz verpflichtet heute einen Gesuchsteller, Massnahmen
darzustellen, die eine über das Gesetz hinaus gehende Verminderung der
Umweltbelastung ermöglichen. Zur Streichung dieser Bestimmung sagt der
Bundesrat zwar ebenfalls ja. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass sich die
Schweiz im Abkommen vom 21. Juni 1999 mit der Europäischen Gemeinschaft über
den Luftverkehr verpflichtet hat, solche weitergehenden Massnahmen bei
Entscheiden über Betriebsbeschränkungen von Flughäfen zu untersuchen. Der
Bundesrat beantragt deshalb, mit einer spezialgesetzlichen Bestimmung im
Luftfahrtrecht dieser internationalen Verpflichtung nachzukommen.

Die Gesetzesänderungen in Bezug auf das Verbandsbeschwerderecht werden vom
Bundesrat ohne Ausnahme unterstützt.

Wie geht es weiter?

Der Ständerat wird in der kommenden Herbstsession die Vorlage seiner
Rechtskommission beraten. Nimmt der Ständerat die Vorlage an, wird sie dem
Nationalrat als Zweitrat überwiesen.

Bern, 24. August 2005

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst