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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2005

Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2005

Der Bundesrat hat am 24. August 2005 den Bericht über zolltarifarische
Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Der Bericht enthält die folgenden, im 1. Semester 2005 in Kraft
gesetzten Massnahmen:

Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über landwirtschaftliche
Verarbeitungserzeugnisse

Das Abkommen regelt die Zollansätze landwirtschaftlicher
Verarbeitungserzeugnisse im Handel zwischen der Schweiz und der EU. Mit
dem Preisausgleich werden die Preisdifferenzen der landwirtschaftlichen
Rohstoffe zwischen den Partnern ausgeglichen. Dies sichert die
Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Verarbeitungsindustrie und
ermöglicht zusätzliche Absatzmöglichkeiten für die schweizerische
Landwirtschaft. Der Bundesrat hat die für die Umsetzung ins Landesrecht
erforderlichen Massnahmen per 1. Februar 2005 in Kraft gesetzt.

Vorläufige Inkraftsetzung des Freihandelsabkommens mit Tunesien

Der Bundesrat hat am 1. Juni 2005 das Freihandelsabkommen zwischen den
EFTA-Staaten und Tunesien und das bilaterale Zusatzabkommen zwischen
der Schweiz und Tunesien über den Handel mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen vorläufig in Kraft gesetzt. Für Industriewaren wurde mit
wenigen Ausnahmen gegenseitig Freihandel vereinbart. Während die
EFTA-Staaten ihre Industriezölle sofort auf Null abbauen, erfolgt der
Zollabbau Tunesiens schrittweise bis 2008. Die Schweiz gewährt Tunesien
Konzessionen für gewisse landwirtschaftliche Produkte; im Gegenzug
gewährt Tunesien der Schweiz einen günstigeren Marktzugang für
landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Die Abkommen werden dem
Parlament zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet.
Gleichzeitig mit der vorläufigen Inkraftsetzung des
Freihandelsabkommens hat der Bundesrat Tunesien von Liste der
Entwicklungsländer gestrichen.

Rita Baldegger, seco, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 323 37 90