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Sicherheitsabkommen mit Italien

3003 Bern, 24. August 2005

Medieninformation

Sicherheitsabkommen mit Italien

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Abschluss eines Sicherheitsabkommens
zwischen der Schweiz und Italien genehmigt. Dieses Abkommen ermöglicht es,
zwischen den beiden Ländern vermehrt klassifizierte Informationen
auszutauschen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Sicherheitsabkommen zwischen der Schweiz
und Italien genehmigt. Bei diesem Abkommen handelt es sich um eine Revision
des aus dem Jahre 1979 stammenden Vertrages, welcher an die neuen
Gegebenheiten (organisatorische sowie gesetzgeberische Änderungen) angepasst
wurde. Die Revision erfolgte auf italienischen Wunsch.

Zweck solcher Informationsschutzabkommen ist die Regelung des Austausches
und des Schutzes klassifizierter Informationen. Häufigster Anwendungsfall
sind Geschäfte im Bereich der Rüstungsbeschaffung; vermehrt kommen diese
Abkommen auch im Zusammenhang mit Zusammenarbeitsverträgen (z.B.
Austauschprogramme im Rahmen des Programms "Partnership for Peace" [PfP] zur
Anwendung, um ausländischen Gästen Zugang zu klassifizierten Informationen
und Anlagen zu gewähren.

Im immer wichtiger werdenden internationalen Umfeld ist das Vorliegen
solcher vertraglichen Regelungen eine unabdingbare Voraussetzung für eine
glaubwürdig gehandhabte Sicherheitspolitik gegenüber ausländischen Partnern.

Die Informations- und Objektsicherheit (IOS) im Stab Chef der Armee ist für
das Ausarbeiten und den Vollzug dieser Abkommen verantwortlich.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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