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Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden (NEE) erfüllt die Erwartungen

Jahresbericht "Monitoring Nichteintretensentscheide" veröffentlicht

Bern-Wabern, 23.08.2005. Der Sozialhilfestopp für Personen, auf deren
Asylgesuch gar nicht eingetreten worden ist, hat die gesetzten Ziele
erreicht. Rund 80 Prozent der Personen, welche zwischen April und Juni 2004
einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, wurden
im Jahre 2005 weder polizeilich noch als Nothilfebezüger erfasst. Personen
mit einem NEE beziehen durchschnittlich während 68 Tagen Nothilfe bzw.
verlassen die Schweiz. Die Aufenthaltsdauer ab Eintritt des rechtskräftigen
Entscheides ist somit bei diesen Personen fünf bis sechs Mal kürzer als bei
Personen mit einem negativen Asylentscheid. Die neue Regelung - verbunden
mit einer Beschleunigung der Verfahren - hat die Zahl der Gesuche mit
offensichtlich asylirrelevanten Gründen vermindert und die abgewiesenen
Bewerber zur Ausreise bewogen. Die Schweiz als Aufenthaltsland für
Flüchtlinge ist nicht beeinträchtigt worden. Die Kriminalität hat nicht -
wie befürchtet - zugenommen. Diese Bilanz zogen der Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) Bundesrat Christoph
Blocher und BFM-Direktor Eduard Gnesa anlässlich der Orientierung über die
Ergebnisse des Jahresberichtes "Monitoring Nichteintretensentscheide".

Der Ausschluss von Personen aus der Sozialhilfe, auf deren Asylgesuch gar
nicht eingetreten worden ist, hat die angestrebten Ziele erreicht. Die
Resultate der bisherigen Beobachtungszeit seit Einführung des
Sozialhilfe-stopps vom 1. April 2004 bis Ende März 2005 sind:

-          Weniger unbegründete Asylgesuche: Durch die Einführung des
Sozialhilfestopps und die beschleunigten Verfahren wurden in der Schweiz,
auch im Vergleich zu den europäischen Staaten, weniger unbegründete
Asylgesuche eingereicht. Der Anteil der positiven Asylentscheide hat
hingegen zugenommen. Insgesamt sind die Gesuchszahlen vom 1. April 2004 -
31. März 2005 im Vergleich zur Vorjahresperiode um 42 Prozent
zurückgegangen. Der Rückgang in der Schweiz liegt erstmals deutlich über dem
europäischen Mittel (minus 22 Prozent).

-          Weniger Kosten: Der Bestand der Personen im Asylbereich ist um
mehr als 12'000 Personen zurückgegangen und die damit verbundenen
Einsparungen überschreiten die Sparvorgaben von 15 Mio. Franken für das Jahr
2004 bei weitem.

-          Kosten gedeckt - Anpassung in Prüfung: Die an die Kantone
ausgestellte Entschädigung von 600 Franken pro NEE hat für das ganze Jahr
die Kosten der Kantone mehr als gedeckt. Allerdings hat sich die Situation
seit dem 1. Quartal 2005 in folge kleinerer Gesuchszahlen und des für die
Kantone ungünstigen Bundesgerichtsentscheides verschlechtert, so dass eine
Anpassung der Entschädigung geprüft wird.

-          Keine Zunahme der Kriminalität: Die befürchtete massive Zunahme
der Kriminalität ist nicht eingetroffen und die Risiken für die öffentliche
Sicherheit sind gering.

-          Kein langes Verbleiben: Die Mehrzahl der von einem NEE
betroffenen Personen tritt nach dem Weggang aus den Asylstrukturen des
Bundes oder der Kantone nicht mehr in Erscheinung. Personen mit einem NEE
beziehen durchschnittlich während 68 Tagen Nothilfe bzw. verlassen die
Schweiz. Die Aufenthaltsdauer dieser Personen ist somit fünf bis sechs Mal
kürzer als jene von Personen mit einem negativen Asylentscheid.

-          Schutz gewährleistet: Verletzliche Personen erhalten den nötigen
Schutz und die nötige Unterstützung.

Weiterhin zu viele Personen in der Schweiz ohne Asylgrund und Abgewiesene,
die illegal im Land bleiben

Die Verfahren in erster Instanz wurden beschleunigt. Vom 1. April 2004 bis
31. März 2005 wurden zwei Drittel der Gesuche innerhalb von zwei Monaten
entschieden. Dies entspricht einer Steigerung von über 25 Prozent
(Vorjahresperiode: 40 Prozent der Gesuche). Zudem wurden 40 Prozent der
Gesuche bereits in den Empfangszentren erledigt. Das sind 11 Prozent mehr
als in derselben Periode der Jahre 2003/2004 (29 Prozent). Nach wie vor gibt
es jedoch zu viele Personen, die ein Gesuch einreichen, ohne dass sie einen
Asylgrund haben. Abgewiesene verlassen das Land nicht und bleiben illegal im
Land. Grosse Probleme bereitet die mangelnde Bereitschaft von Asylsuchenden,
ihre Identität offen zu legen. Dies erschwert die Rückführung eines
abgewiesenen Asylsuchenden ungemein.

Ziele der Asylpolitik weiterverfolgen: weniger Gesuche, weniger illegal
Anwesende, Flüchtlinge besser integrieren

-          Offensichtlich unbegründete Asylgesuche müssen weiter reduziert
werden. Dies ist das Ziel der laufenden Asylgesetzrevision. Das um
Asylersuchen darf nicht attraktiv sein.

-          Es ist alles zu unternehmen, damit die Asylsuchenden ihre Papiere
abgeben und ihre Identität offen legen. Eine gewisse Verbesserung wird die
Asylgesetzrevision bringen. Dies verbessert die Rückführung von abgewiesenen
Asylsuchenden.

-          Anerkannte Flüchtlinge müssen gezielter in den Arbeitsmarkt
integriert werden. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist beauftragt hier ein
wirkungsvolles Integrationsprogramm zu erarbeiten.

-          Der Bestand der Beschwerden bei der Asylrekurskommission (ARK)
muss markant abgebaut werden. Deshalb wurden der ARK für 2005 10 zusätzliche
Stellen zugeteilt und die ARK wurde aufgefordert, entsprechende Prioritäten
zu setzen.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM,

Tel. 031 / 325 93 50